Testschutz beim EMS: Unterschied zwischen den Versionen

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*Die Vervielfältigung sowie die Nutzung solcher Aufgaben in Trainingskursen ist ein Verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz. Erschwerend in diesem Falle ist das Wissen, dass das Material aus einem Diebstahl stammt – dann handelt es sich um eine Form der Hehlerei.
 
*Die Vervielfältigung sowie die Nutzung solcher Aufgaben in Trainingskursen ist ein Verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz. Erschwerend in diesem Falle ist das Wissen, dass das Material aus einem Diebstahl stammt – dann handelt es sich um eine Form der Hehlerei.
 
*Auch das Nachempfinden von Aufgaben und die Anlehnung an die im TMS/EMS verwendeten Inhalte, das Werben damit, dass solche nachempfundenen Aufgaben im TMS oder EMS verwendet worden seien oder sogar diesen nachempfunden seien, stellt in der Regel mindestens eine Verletzung des Urheberrechts dar. Hier werden wir ebenfalls alle Rechtsmittel ausnutzen.
 
*Auch das Nachempfinden von Aufgaben und die Anlehnung an die im TMS/EMS verwendeten Inhalte, das Werben damit, dass solche nachempfundenen Aufgaben im TMS oder EMS verwendet worden seien oder sogar diesen nachempfunden seien, stellt in der Regel mindestens eine Verletzung des Urheberrechts dar. Hier werden wir ebenfalls alle Rechtsmittel ausnutzen.
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*Verpflichtungen zur Geheimhaltung der das Urheberrecht verletzenden Aufgaben, insbesondere entwendeter Aufgaben, der Kursteilnehmer durch die Trainingsanbieter sind dabei übrigens nicht gültig, weil sie der Verhinderung des Bekanntwerdens von Rechtsverletzungen dienen.  
 
*Verpflichtungen zur Geheimhaltung der das Urheberrecht verletzenden Aufgaben, insbesondere entwendeter Aufgaben, der Kursteilnehmer durch die Trainingsanbieter sind dabei übrigens nicht gültig, weil sie der Verhinderung des Bekanntwerdens von Rechtsverletzungen dienen.  
  

Version vom 15. Oktober 2014, 07:47 Uhr

Der Testshutz (kein Bekanntwerden vor, während und nach dem Einsatz) ist für die meisten psychologischen Tests zwingend notwendig. Im Unterschied zu einer Prüfung muss ein Test vorher unter Ernstfallbedingungen erprobt werden, um Schwierigkeit, Differenzierungsfähigkeit, Güte der Messung von Eignung und die Vergleichbarkeit verschiedener Testversionen zwischen den Jahren zu gewährleisten[1]. Die Entwicklung solcher Tests ist teuer und daher ist ein mehrfacher Einsatz der gleichen Aufgaben auch aus ökonomischen Gründen notwendig und gerechtfertigt. Alle vergleichbaren Tests (USA, Schweden, Israel u.a.) wenden dieses System des Mehrfacheinsatzes kombiniert mit hohen Anforderungen an den Testschutz an. Für ad hoc entwickelte und ungeprüfte Aufgaben in komplexen Bereichen ist nicht sichergestellt, dass sie wirklich das Richtige messen, eine eindeutig richtige Lösung haben[2] oder ob sie in der Zielgruppe optimal nach der Fähigkeit differenzieren[3]. Wiederholungen erfolgen nicht wie vereinzelt behauptet jährlich oder im Abstand von 3-4 Jahren, sondern in deutlich grösseren Abständen. Gute Aufgaben altern auch nicht - der Test ist kein Wissenstest (notwendiges Wissen wird zumeist in der Aufgabe selber mitgeteilt) und es geht darum, bestimmte Problemtypen in den Aufgabengruppen ideal zu formalisieren[4].

Es scheint notwendig, zumindest einige Trainingsanbieter und auch Teilnehmer genauer auf die Rechtslage hinzuweisen. Die Aufgaben des EMS sind urheberrechtlich geschützt:

  • Das Entwenden von Testversionen, seien es Originale, Kopien, illegal angefertigte elektronische Aufzeichnungen o.ä. wird als Diebstahl gewertet. Der Schaden besteht in diesem Falle in der Notwendigkeit, entsprechende Aufgaben neu zu entwickeln, empirisch zu überprüfen und in die französische und italienische Sprache zu adaptieren. Für den Gesamttest liegt die Schadenssumme nicht unter 300.000 Euro. Wir behalten uns alle straf- und zivilrechtlichen Schritte vor, diesen Schaden geltend zu machen.
  • Auch der Versuch (z.B. wenn Personen bei der Absicht der Aufzeichnung entdeckt werden sowie Vorhandensein von Aufzeichnungsgeräten, die bei Kontrollen gefunden werden) wird entsprechend verfolgt.
  • Die Vervielfältigung sowie die Nutzung solcher Aufgaben in Trainingskursen ist ein Verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz. Erschwerend in diesem Falle ist das Wissen, dass das Material aus einem Diebstahl stammt – dann handelt es sich um eine Form der Hehlerei.
  • Auch das Nachempfinden von Aufgaben und die Anlehnung an die im TMS/EMS verwendeten Inhalte, das Werben damit, dass solche nachempfundenen Aufgaben im TMS oder EMS verwendet worden seien oder sogar diesen nachempfunden seien, stellt in der Regel mindestens eine Verletzung des Urheberrechts dar. Hier werden wir ebenfalls alle Rechtsmittel ausnutzen.

Nachweise und Fussnoten

Klick auf Pfeil vor dem Fussnotentext: Sprung zur entsprechenden Stelle im Haupttext

  1. siehe dazu z.B. Psychologischer Test in Wikipedia
  2. Eine häufige Kritik an Multiple-Choice-Aufgaben ist, dass es mehr als eine richtige Lösung geben kann. Durch Überprüfung der sogenannten Trennschärfe kann festgestellt werden, ob die Leitungsbesten bevorzugt nur eine einzige Lösung wählen oder auch andere Lösungen höhere Trennschärfen aufweisen und auch als richtig gelten könnten
  3. Das wurde im Rahmen der fortlaufenden Aufgabenentwicklung für diesen Test übrigens auch festgestellt: ein grosser Teil der von Experten mit viel Erfahrung entwickelten Aufgaben müssen verworfen oder noch einmal überarbeitet und erneut überprüft werden,
  4. Die bekannte Satire zur "Kartoffelaufgabe" zeigt zumindest, dass die Aufgabenstruktur immer identisch bleibt
  • Verpflichtungen zur Geheimhaltung der das Urheberrecht verletzenden Aufgaben, insbesondere entwendeter Aufgaben, der Kursteilnehmer durch die Trainingsanbieter sind dabei übrigens nicht gültig, weil sie der Verhinderung des Bekanntwerdens von Rechtsverletzungen dienen.

Die Trainingsanbieter müssen damit rechnen, dass das Rechtsempfinden der Teilnehmerinnen und Teilnehmer grösser ist als eine vermeintliche Dankbarkeit für das Profitieren durch Rechtsverletzungen und dass über solche Machenschaften informiert wird. Selbsterfundene oder nachempfundene Aufgaben sind dabei unproblematisch. Die Werbung, dass es sich dabei um wirkliche Originalaufgaben handeln würde, ist daher irreführend und sollte auch unterlassen werde.


Solange der Testschutz gut funktioniert und solange sich die „Lerninstitute“ an die Gesetze halten, keine falschen Versprechungen machen und vor allem das Urheberrecht respektieren, kann man damit auch umgehen.

Die laufende Analyse und Optimierung des Testschutzes in der Schweiz und bei unserem Partner in Deutschland ist ein Schwerpunkt . Hier besteht der Königsweg darin, eine Entwendung von Originalaufgaben sicher genug zu verhindern und dennoch nicht durch zu viel Restriktion bei der Testabnahme die Testangst zu erhähen. Dabei werden wir aber hoffentlich noch nicht den Standard anderer Länder benötigen[1].
  1. http://vimeo.com/74953443 vgl. z.B. das Video zu Sicherheitsmassnahmen des MCAT in den USA