EMS 2015 Log

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Version vom 11. April 2016, 20:59 Uhr von Haensgen (Diskussion | Beiträge) (Zeitungsbericht)

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Was weiter geschah und Antwort auf Fragen, die eingingen

Aufgaben liegen dem Gericht bereits vor?

28.7.: In der Printausgabe von "DER BUND" von heute (S.6) wird der Trainingsabieter zitiert, dass seit der Anzeige die Staatsanwaltschaft die besagten Aufgaben besitzen und er bis zum Urteil nun nur noch selber konzipierte Aufgaben benutzen würde. Diese beiden Dinge würden Klageforderungen entsprechen - allein bis zum heutigen Tage sind weder diese Tatsachen noch die Aufgaben swissuniversities oder uns bekannt. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein hohes Gut. Sollte es den Tatsachen entsprechen (vor allem vollständig sein) und am Timing gelegen haben, den Zwischenfall zu vermeiden, wäre das tragisch. Das vermeintliche "Rätsel" werden wir nun lösen. Immerhin nehmen wir zur Kenntnis, dass die vollständige Offenlegung aller Aufgaben und der Ausschluss der "original-identischen" sowie die zukünftige Vermeidung von Praktiken zur Erlangung solcher Aufgaben weiter ein mitzuprüfender Weg wären (offenbar kann der Trainingsanbieter entgegen eigener Aussagen sehr wohl unterscheiden, was dem Original entspricht - wenn er deren Einsatz ab sofort vermeiden will).

10.8.: Da in einem laufenden Ermittlungsverfahren keine Auskünfte erteilt werden, bleibt diese Frage leider weiter offen. Alle Seiten bemühen sich intensiv um Aufklärung.

Aber die anderen Anbieter!?

28.7.: In den 18 Jahren EMS in der Schweiz gab und gibt es keinen Verdacht, dass andere Trainingsanbieter ebenfalls "original-identische" Aufgaben verwenden oder verwendet haben. Ein namhafter Anbieter hat sich bereits schriftlich uns gegenüber schärfstens von diesen Praktiken distanziert. Der "Streit" mit einigen Anbietern war ein anderer - es ging um Werbeaussagen zur Trainierbarkeit des EMS, die wir so nicht richtig fanden. Auch diese wurden mitterweile weitgehend angepasst. Wir denken über Lösungen nach, wie wir auch bezüglich der anderen Anbieter noch mehr Sicherheit erhalten können, dass dies so ist und bleibt - als weitere Voraussetzung für die Beibehaltung des gesamten jetzigen Testkonzeptes.

Jeder wichtige Test hat eine "Trainingsszene"

29.7.: Mehrfach wurden wir gefragt, ob man den Test abschaffen solle, WEIL es die Trainingsindustrie gibt. Klare Antwort: Nein. Jeder vergleichbare Test dieser Welt, sogar jedes wichtige Examen hat seine Trainingsindustrie - je mehr, umso wichtiger die Entscheidung ist (einfach irgendeinen Test- oder Examensnamen plus training googeln). Machen wir einen anderen, orientiert sich auch die Trainingsindustrie schnell um. Vorteil des jetzigen EMS ist die mehrfach beschriebene bedingte Trainierbarkeit. Alle Wissenstests und auch alle interviewartigen Assessments würden zu einer sprunghaften Zunahme dieses Zweiges führen und dann müsste man leider sagen: Je mehr, desto besser.

Hätte uns frühere Kenntnis der "verbrannten" Aufgaben genutzt?

30.7.: Falls wie unter 1 beschrieben das Material dem Gericht übergeben worden wäre und dies uns auch erreicht hätte: Was hätte es genutzt? Bis Anfang Juni hätten wir die beiden betroffenen Texte durch unbekannte austauschen können und Textverständnis wäre vollständig gewesen. Wenn uns diese Information nach Drucklegung bis zum Morgen des Testtages erreicht hätte, wäre die Instruktion geändert worden: Nur Bearbeitung des unbekannten Textes (und Zeitverkürzung). Dann wären wenigstens 6 Aufgaben wertbar gewesen...

Der Fall ist wichtig für die ganze Eignungsdiagnostik und auch Prüfungen

1.8.: Diskussionen im Fach lassen immer deutlicher werden, dass es nicht nur um einen Anbieter und den EMS geht, sondern Sicherheitsfragen der gesamten Eignungsdiagnostik durch die hier auftretenden Rechtsfragen tangiert sind (mehr siehe Link).

Was kosten der Numerus clausus und der EMS-Test?

11.8.: Auch die Frage nach den Kosten wurde und wird immer wieder gestellt. Die Effektivität des Mitteleinsatzes ist kein neues Ziel wegen der aktuellen Vorkommnisse, sie wird laufend evaluiert. Bis vor 3 Jahren wurde das ZTD aus den Zinsen der IUV finanziert. Seit es faktisch keine mehr gibt, zahlen die Kantone das "kopfbezogen" extra - was natürlich die Kosten angesichts der vielerorts notwendigen Sparmassnahmen sichtbarer macht. [1] Wie hier dargestellt würde eine Zulassung aller Personen und das anschliessende Herausprüfenmüssen nach dem ersten Jahr wie heute in der Westschweiz für alle 2150 Personen mit gültigem Testergebnis (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin) [2] mindestens 55'255'000 CHF pro Jahr "verlorene" Mittel bedeuten. Dies auf der Basis der IUV-Kosten 25'700 CHF pro Person und Jahr. Diese sind nicht kostendeckend, entstehen aber z.B. den Nichthochschulkantonen effektiv. Repetitionen (Prüfungswiederholung und Studienverlängerung) sind dabei gar nicht eingerechnet. Das wäre allein die Hälfte der vom Bund zugesprochenen zusätzlichen 100 Millionen Franken (25 Millionen in 4 Jahren) und der Einsatz für einen wirklichen Kapazitätsausbau würde verhindert.

Die Aufgaben bei NC und EMS werden von swissuniversities und dem ZTD wahrgenommen, wobei sich das ZTD auf die fachlichen Aspekte der Durchführung, Auswertung, Evaluation und Weiterentwicklung des EMS fokussiert. Aufwände entstehen swissuniversities (Anmeldung zum Studium, Anmeldung zum Test, Abwicklung der Zulassung mit Korrespondenzen und zahlreichen zu bearbeitenden Anfragen) und durch den EMS-Test (immer wieder aktualisiert bereitstellen, Logistik der Durchführung, Druck und Material, Transporte, Auswertung, diverse Informationen und Vorbereitungsmaterialien sowie wissenschaftliche Begleitforschung). Das ZTD arbeitet dabei aufwandsorientiert ohne Gewinn oder Verlust und legt den Haushalt und den Arbeitsbericht allen verantwortlichen Gremien offen. Die reinen Testkosten sind also nur ein Teil dieser Kosten des NC. In den ersten Testjahren betrug das Budget des ZTD für den EMS 850‘000 Franken bei 750 Testteilnehmern und kompletter Testübernahme aus Deutschland. Trotz ständiger Zunahme der Zahl der Testteilnehmer - heute 3‘300 - und mehr Eigen-Entwicklungsarbeit im ZTD, schwankte dies zwischen 683‘800,- (2010) und 698‘000,- (2014). 2015 musste das Budget auf 715.000,- erhöht werden (mehr Kosten für gleiches Personal, mehr Übersetzungs- und Adaptationskapazität für neue Aufgaben aufgrund des Vorfalls 2014).

Wenn man einmal den höchsten in der Presse vermuteten Gesamtaufwand "NC" zugrundelegt, kostet die „Verwaltung“ von NC und EMS einem Betrag unter 3% der erhofften Einsparung durch Abbrüche "verlorener" Mittel. Die meisten Verwaltungen arbeiten teurer. Wir kennen allerdings nur unsere Kosten, diese liegen unter 1.3% der Einsparungen, falls zunächst alle zugelassen und dann mangels Kapazitäten herausgeprüft werden müssten.

Enthalten sind Ersetzungskosten für die „reguläre“ Erneuerung von Aufgaben (die immer erfolgte), die aber von ausreichendem Testschutz für eine Wiederverwendbarkeit der Aufgaben ausgehen. Darum werden wir wie beschrieben kämpfen, dass dieser Testschutz sicher wiederhergestellt wird. Durch die gemeinsame Nutzung des Tests in zwei Ländern bestehen nach wie vor deutliche Kostenvorteile gegenüber einer selbständigen Entwicklung in der Schweiz.

"Offene Werkstatt"

19.08.: Die Vorfälle werden auch zum Anlass genommen, den gesamten Zulassungsprozess in der Schweiz zu hinterfragen (Lassen wir die richtigen zu, weisen wir die falschen ab, ist ein einziges Kriterium der Studierfähigkeit ausreichendd usw.). Dazu ist es gut, "über den Tellerrand" zu schauen, was andere Länder tun. Unter Zulassung Medizin international können Sie mitverfolgen, was wir dazu gefunden haben.

Manches dauert seine Zeit

22.09./Update 16.11.: Es gibt eigentlich nichts Neues. Die aktualisierte Rechtsauseinandersetzung geht ihren Weg - durch die neuen Umstände dauert alles natürlich wieder etwas länger, weil diese berücksichtigt und vorher genau beschrieben werden müssen. Bis heute wissen wir auch nicht, ob tatsächlich die Aufgaben des Trainingsanbieters wie von der Presse berichtet bei Gericht vorliegen. Die generelle Prüfung des Zulassungsverfahrens wird ernst genommen - was zukünftig geschieht und wie der sicher notwendige Übergang gestaltet wird, ist Sache der Politik, die dies mitteilen wird (für 2016 vermutlich mit dem Entscheid über den NC). Eins ist sicher: Ein weiteres unkalkulierbares Risiko bezüglich möglicherweise "verbrannter" Aufgaben wird nicht eingegangen. 2015 bewies, dass es noch mehr geben kann, auf ausreichende Selbstkontrolle des Anbieters kein Verlass ist und die rechtliche Klärung eine eigene Zeitplanung aufweist, die weiter unkalkulierbar bleibt. Diese Absicherung des EMS 2016 wird entsprechend sein, ist allerdings auch eine sportliche Herausforderung hinsichtlich Zeit und Ressourcen bei der Adaptation von mehr neuen Aufgaben in die beiden anderen Sprachen. 4 Aufgabengruppen werden ohnehin jeweils jährlich neu in der Schweiz entwickelt. Die Kosten für den Neuerwerb für die anderen Aufgabengruppen aus Deutschland können sich deshalb im Rahmen der bisherigen normalen Aufgabenersetzung bewegen, weil die Umstände des Wegfalls der Wiedernutzbarkeit bei der Preisbildung berücksichtigt werden können. Eine sichere kurz- und mittelfristige Lösung ist also möglich, wird aber wie angekündigt nicht vor der Entscheidung über die Notwendigkeit eines NC bekanntgegeben.

7.11.2015: Die rechtliche Auseinandersetzung läuft - ebenso die Diskussion zur kurz-, mittel- und langfristigen Gestaltung des Zulassungsverfahrens, dies eingebunden in die allgemeine Versorgungsdebatte der Medizin. Das ZTD hat ein Positionspapier zur Strategie der Weiterentwicklung des Zulassungsverfahrens verfasst, welches in der Schweizerischen Ärztezeitung erschien (siehe Artikel dazu).

17.03.16: Der guten Ordnung halber eine neue Nachricht: "Vor Gericht und auf hoher See..." gilt weiter, die rechtliche Auseinandersetzung läuft immer noch. Die Ziele (Unterlassung/Wertung als Delikt/Offenlegung des Vorhandenen als Voraussetzung für eine wiederholte Nutzung) sind die gleichen. Da wir nun die Voraussetzungen haben, ab 2016 aufgrund der guten Kooperation mit Deutschland bis auf Weiteres nur noch neue Aufgaben zu verwenden, kann dieser Prozess quasi in aller Ruhe zuende geführt werden. Es gelang, durch bestimmte Optionen die Kosten für vollständig neue Aufgaben im Verhältnis zu den Kosten für die bisherige kontinuierliche Erneuerung sogar nur unwesentlich zu steigern - auch weil das ZTD 4 von den jetzt 9 Aufgabengruppen selbständig erneuern kann, auf das exklusiv für die Schweiz entwickelte "Planen und Organisieren" (dadurch etwas teurer) verzichtet wurde.

Zeitungsbericht

In Schweiz am Sonntag vom 20.3.16 erschien ein Artikel, der auch über einige weitere Hintergründe informiert. Offenbar muss dem Anbieter noch der Unterschied zwischen einem psychologischen Test und einer Prüfung klar werden. Zumindest wird - im Unterschied zu früher - deutlich, dass man "die betreffenden Aufgaben aus den Unterlagen entfernt" habe. Man wusste also offenbar sehr wohl, dass es sich um entwendete Aufgaben handelt. Dass dies nicht vollständig gelang, spricht eher dafür, dass keine Übersicht mehr besteht, was entwendet, nachempfunden oder selbst erfunden ist. Trotzdem bis auf Weiteres nur neue Aufgaben verwendet werden, gilt der Testschutz beim EMS weiter. Wir werden alle Rechtsmittel einsetzen, falls erneut Aufgaben entwendet, dem Original zu ähnlich nachempfunden und/oder in Vorbereitungskursen verwendet werden. Die Option, wieder eine wie bei allen vergleichbaren Tests übliche Wiederholung von Aufgaben vorzunehmen, soll erhalten bleiben.

Strafbefehl der Staatsanwalschaft Aargau

Die Argauer Zeitung meldet am 10.4.2016 Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess gegen die Aarauer Firma Medtest ein Strafbefehl wegen Urheberrechtsverletzungen. Es geht um gestohlene Testfragen, welche die Aarauer Firma in ihren Vorbereitungskursen für den Numerus Clausus einsetzte..

Einzelnachweise und Fussnoten

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  1. Dabei wird jeder Kanton aber nur eintsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahl beteiligt. Beispielsweise bewerben sich auch aus den Hochschulkantonen ohne NC (Genf, Lausanne, Neuenburg) Personen für Veterinärmedizin - was nur in Bern oder Zürich (mit NC) möglich ist. Nur diese (und einige wenige die Human-, Zahnmedizin oder Chiropraktik an einer Universität mit NC studieren wollen) werden bei der Kostenermittlung berücksichtigt.
  2. Der Test ist dabei eine erste "Selektionsstufe". Ohne diesen würden zunächst alle Personen zugelassen werden müssen, die sich bis Mitte Februar zum Studium anmelden (dann ist die Kapazität vierfach überschritten!). Es ist nicht sicher, dass dann ebensoviele Personen ihren Studienwunsch zurückziehen.