EMS/Archiv

Aus ZTDWIKI
Wechseln zu: Navigation, Suche
ems-logo-wiki.png
Isarchiv.png

Archiv älterer Beiträge

Erhöhte Aufnahmekapazitäten Humanmedizin werden beibehalten

Seit 2006 wurden die Anfänger-Kapazitäten für ein BA-Studium Humanmedizin an deutlich erhöht. Neu dazu kamen die ETH Zürich (100 Plätze), die USI (15 Plätze, die an der Universität Basel beginnen) sowie je 40 Plätze in Tracks der Universität Zürich gemeinsam mit den Universitäten St. Gallen und Luzern - die in Zürich beginnen, aber bereits einige Veranstaltungen in den Partneruniversitäten absolvieren. Freiburg hat ebenfalls die Anfängerkapazität für Humanmedizin um 17 Plätze ausgebaut und dbietet einen eigenen Master-Studiengang an.

2018 kammen noch einmal weitere 110 Plätze (100 in Bern, 10 in Basel) neu dazu. 2019 und 2020 blieb dies dann genauso.

Die Hintergründe finden Sie hier dargestellt, insbesondere im Beschluss des Hochschulrates vom 18.11.2016.

Trotz dieses Ausbaus bleibt die Nachfrage stabil. Insofern blieb der Prozentsatz der Personen, denen ein Studienplatz angeboten werden kann, seit 2011 bei rund einem Drittel. 2018 stieg er auf 38%, 2019 beträgt er 37% und für 2020 werden vergleichbare Zahlen erwartet.

Im Jahr 2020 stehen in den Universitäten mit NC 4152 (2019 waren es 4178) Anmeldungen in Humanmedizin plus Chiropraktik 1107 Plätzen gegenüber. Der Rückzug von 21.5% bis zum Test 2019 war ein neues Minimum.

Die steigenden Zulassungen werden erst nach Studienabschluss (plus 6-7 Jahre als Assistenzärzte) bzw. nach Ende der Fachausbildung (plus weitere 5 Jahre) in der medizinischen Praxis aus - diese Geduld ist notwendig. --KDH 15:22, 14. Nov. 2019 (CET)

Kapazitäten Humanmedizin und Chiropraktik, Univ. mit NC - Zum Vergrössern anklicken

ETHZ, USI, Luzerner Track, St.Galler Track und der Ausbau der vorhandenen Studiengänge erweitern das Angebot deutlich (letzte Aktualisierung: 2019)

Wie sollte man weiter vorgehen, um das Zulassungsverfahren zu optimieren?

Die Diskussionen zur Weiterentwicklung des Zulassungsverfahrens müssen wie erwartet viele Aspekte berücksichtigen und dies braucht seine Zeit.

Gemeinsam mit der Veterinärmedizin konkretisieren wir das Vorgehen (auch dort ist ein NC notwendig und nicht alles der Humanmedizin trifft zu). Folgende Erfahrungen zeichen sich ab, die für Human- und Zahnmedizin aber ähnlich gelten:

  • Die "Stakeholder" (Vorgabe der Zulassungsziele) und die "Experten" (Übersicht über international gebräuchliche Zugänge, Wissen, ob und wie man die Ziele unter Einhaltung der gesetzlichen und wissenschaftlichen Grundlagen methodisch umsetzen kann) müssen dies im Dialog entwickeln.
  • Dabei müssen die Ziele hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit "geerdet" bleiben und die Methoden zielorientiert ausgewählt werden (nicht alles ist möglich, nicht alles Mögliche ist zielführend)
  • Die Politik ist dann gefragt, ob sie - neben der Akzeptanz - die finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen schaffen kann (z.B. wäre eine Vorverlegung des Testtermins zwingend, um nach dem EMS überhaupt zweite Zulassungsetappen zu realisieren. Dies greift aber in die Zeitpläne anderer ein, etwa der Maturitätsprüfungen).

Wir stellen hier den aktuellen Stand zur Diskussion, wo die "Experten" zunächst eine Übersicht geben, was unter welchen Bedingungen möglich und sinnvoll ist. Wir gehen davon aus, dass die "Stakeholder" auf dieser Basis die Definition von Zulassungszielen effektiver vornehmen können.--KDH 15:23, 14. Nov. 2019 (CET)

Methoden und erfassbare Inhalte - Zum Vergrössern anklicken

Beispielhaft sei die Zuordnung Methode und Inhaltsbereich hier angegeben


Mit NC: Keine "Schere" zwischen Immatrikulations- und Absolventenzahlen

Im Jahre 2008 wurde man durch eine sich vermeintlich "öffnende Schere" zwischen den Zahlen der Arztdiplome (Absolventen) und der Immatrikulationen zum Humanmedizinstudium (Studienanfänger) aufgeschreckt - immer mehr Zulassungen stünden immer weniger Absolventen gegenüber. Der Numerus clausus (NC) bzw. der Eignungstest gerieten mit unter Verdacht, daran schuld zu sein.[1] Allerdings wurden für Immatrikulationen und Absolventen jeweils die Zahlen des gleichen Jahres verglichen - durch die Unterschiede für Zeiten mit und ohne NC sah das auf den ersten Blick wirklich etwas bedenklich aus[2].

Da die durchschnittliche Studiendauer damals etwas mehr als 7 Jahre betrug, muss man korrekterweise die Immatrikulationen mit den jeweiligen Absolventenzahlen nach ca. 7 Jahren vergleichen. Seit 2019 haben wir dies auf 6 Jahre, die optimale Studienzeit BA-MA reduziert. Ausserdem ist die Situation für Universitäten mit und ohne NC unterschiedlich - aufgrund der Zahlen bietet sich nun ein viel klareres Bild:

In den Universtäten mit Numerus clausus haben sich beide Zahlenreihen stark angenähert, die Effektivität der Ausbildung ist sehr hoch geworden. Es werden heute vergleichbare Absolventenzahlen wie zur Zeit ohne NC erreicht - aber ohne so viele Ressourcen für Studienabbrüche aufwenden zu müssen und die Universitäten zu überlasten. Die lokale Spitze bei den Immatrikulationen 2001/2002 ist übrigens auf die doppelten Jahrgänge wegen Verkürzung der Maturität zurückzuführen. Dort wurden zeitlich befristet auch mehr Mittel zur Verfügung gestellt, die offensichtlich wirksam eingesetzt werden konnten. Aktuell sind wieder so viele Personen zugelassen wir vor dem NC. Wenn die Absolventenkurve weiter der Zulassungskurve folgt, führt die vermehrte Zulassung auch tatsächlich zu mehr Absolventen. Optimismus ist insofern gerechtfertigt, weil die vermehrte Zulassung nach der Eignung erfolgte (und nicht wie vor dem NC das gesamte Eignungsspektrum umfassten) und auch die Klinikkapazitäten entsprechend ausgebaut worden sind.

An den Universitäten ohne NC tut sich eher eine "Schere" auf. Die begrenzenden Klinikkapazitäten und die davon abhängige Absolventenzahl bleiben wohl weiter eine konstante Grenze. Die Zunahme der Studienanfängerzahlen wirkt sich darauf nicht aus - die Zahl der Studienabbrüche (vor allem wegen der verschärften inneruniversitären Prüfungen) nimmt dann zu[3]

Die Zulassungsbegrenzungen haben also nachweislich zu einer effektiveren "Bewirtschaftung" der begrenzt vorhandenen Studienplätze geführt. Will man mehr Absolventen, muss man mehr Plätze finanzieren (was auch funktioniert). Blosses Fluten der Universitäten bringt nicht mehr Absolventen. --KDH 15:22, 14. Nov. 2019 (CET)

Letzte Aktualisierung: Session 2018.
Immatrikulationen und Absolventen mit und ohne NC - Zum Vergrössern anklicken

Begrenzte Kapazitäten werden mit NC effektiver bewirtschaftet, zu Universitäten ohne NC nimmt der Unterschied zu.

Presseecho zum Thema

Fussnoten


  1. z.B. NZZ vom 10.2.2008
  2. FAQ zu NC und EMS Genauere Details dazu siehe Seite 15 ff.
  3. Datenlink BfS (leider nicht aufrufbar, nur Dokumentation - Datenwürfel muss in www.pxweb.bfs.admin.ch Thema 15 "Bildungsabschlüsse der Hochschulen" jeweils neu deklariert werden) https://www.pxweb.bfs.admin.ch/Table.aspx?layout=tableViewLayout2&px_tableid=px-x-1503040100_101\px-x-1503040100_101.px&px_language=de&px_type=PX&px_db=px-x-1503040100_101&rxid=65463f2d-0f66-46a3-8113-59188a39b557

100 Millionen mehr für die Medizinausbildung

Ber Bund hat ab 2017 verteilt über 4 Jahre 100 Millionen Franken in die Medizinausbildung zusätzlich investiert. [1] Das ist ein wichtiges Signal, dass man mehr Mediziner ausbilden will - um die Hausarztmedizin zukünftig besser abzusichern, den Bedarf durch ausgebildete Inländer zu decken, der Tatsache zunehmender Teilzeitbeschäftigungen gerecht zu werden etc. Was sind die 100 Millionen dabei "wert", die in 4 jährlichen Raten zu 25 Millionen ab 2017 bereitgestellt werden sollen? Und was kommt danach?

Wieviele Plätze kann man durch 25 Millionen jährlich mehr finanzieren?

Schätzungen der Kosten pro vollausgebildetem Mediziner (während der gesamten 7 Jahre durchschnittlicher Ausbildungsdauer, also inklusive Praktika) liegen zwischen 500'000 und 700'000 Franken. Legt man nur die nicht kostendeckenden Beiträge der Nichthochschulkantone an Hochschulkantone pro Platz (IUV [2]) zugrunde, sind dies immer noch 308'000 Franken. Finanziert wären also für 25 Millionen pro Jahr zusätzliche 81 Plätze (Basis IUV), 50 Plätze (bei realistischen 500'000 Kosten) oder weniger, so die Kosten höher wären. Dieser zusätzliche Finanzbedarf entsteht allerdings kontinuierlich, auch nach den 4 Jahren wird mehr Geld benötigt (siehe die Simulation der Kosten für die Studienplatzerhöhung von 60 in Zürich, Abb. rechts). Wie die Simulation zeigt, fallen die höheren Kosten nicht in den ersten Jahren an, sondern wenn die Studierenden im teureren Masterstudium sind und wirklich 7 Jahre lang jeweils die grössere Personenzahl zugelassen worden ist und diese Personen "parallel" in verschiedenen Jahrgängen studieren. [3]

Da die Nichthochschulkantone für Ihre Studierenden bei einer Kapazitätserhöhung auch mehr IUV-Beiträge an die Hochschulkantone zahlen, müssen auch diese "Folgekosten" bedacht werden. Die sind immerhin 308'400 Franken pro Platz bei sieben Jahren durchschnittlicher Studiendauer.

Beim damit verbundenen Ziel, 250 zusätzliche Ärzte auszubilden, muss erwähnt werden: Seit der Feststellung des "Defizits" bei der Ausbildung wurden an den Universitäten mit NC bereits zusätzliche Plätze geschaffen, seit 2006 sind es an den Universitäten mit NC 247 (45% mehr), seit 2012 sind es 140 (plus ein ganzes Jahr mehr im BA in Freiburg). Auch die Universitäten Genf und Lausanne bemühen sich, die Zahl der Abschlüsse zu erhöhen und diese sind in das genannte Ziel der Erhöhung mit eingerechnet. Das politische Ziel wird also ziemlich sicher erreicht werden.

Braucht es trotzdem noch einen NC?

Eine der am hartnäckigsten sich haltenden Illusionen ist diejenige, dass Studienplatzerhöhungen (auch optimistischste) einen NC überflüssig machen würden: Bei Steigerung der Absolventenzahl um 200 Plätze (geschätzter Anteil, der von den 250 auf die Universitäten mit NC entfällt), müssen 2015 immer noch 67% oder über 1'800 Personen der Interessenten für ein Medizinstudium abgelehnt werden. Ein "Fluten" der Universitäten ist nach wie vor ein gefährliches Spiel mit der Ausbildungsqualität (siehe dazu hier mehr).

Auch die Idee, das Problem durch Praktika zu lösen, ist keine neue. Sie wurde vor der Einführung des NC in Zürich ernsthaft geprüft und scheiterte an fehlenden Plätzen, zu hohem Betreuungsaufwand und vor allem der Tatsache, dass sie nicht wirklich regulierend wirkt: Jede Person, die ein solches Praktikum gemacht hat, will dann auch studieren. Auch die Spezifik der Studienvorbereitung wurde kritisch gesehen - sind es doch vorwiegend Hilfstätigkeiten, die allenfalls die Motivation prüfen. Wollte man daraufhin einen NC anwenden: Faire vergleichbare Praktikums-Beurteilungen, die dann über die Zulassung entscheiden, sind nicht möglich - dazu sind zu viele verschiedene Beurteiler mit "unterschiedlicher Enge" der Beziehungen zu den Kandidaten beteiligt. Auch die Berücksichtigung sozialer Kompetenzen im Auswahlprozess ist durch ein blosses Praktikum kaum zu realisieren, dies erfordert standardisierte und vergleichbare Anforderungen für alle und einen aufwändigen Beurteilungsprozess.

Und entgegen aller Gerüchte: Die Ausbildungsplätze Medizin der Schweiz waren und sind überwiegend Bildungsinländern vorbehalten, ein Zugang für Ausländer erschwert bzw. unmöglich.

Die 100 Millionen sinnvoll einsetzen!

Die neuen Mittel sollten daher sinnvoll für die "Durchfinanzierung" von Plätzen bis zum Master-Studienabschluss, also die Schaffung von Klinikkapazitäten, eingesetzt werden. Allein für die 60 Mehrplätze in Zürich aus 2013 entsteht am Ende im Jahr 2020 ein jährlicher Finanzbedarf zwischen 14.5 Millionen (IUV) bzw. 29 Millionen Franken (approximiert tatsächliche Kosten). Würde man aber nach dem Praktikum alle zulassen und diese wie heute in der Westschweiz nach dem ersten Jahr herausprüfen müssen, würden auf Basis der Anmeldungen 2015 dies für ca. 1'500 Personen zutreffen (300 würden im Praktikum merken, dass es nicht der Berufswunsch ist - dazu käme aber die bisher jährliche Zunahme der Anmeldung um weitere 150 Personen). Für diese Abbrüche entstehen mindestens Kosten von 38.5 Millionen (nur IUV) bzw. 50 Millionen mit Einrechnung der Repetenden, die mehr als 1 Jahr an der Universität verbleiben, die "verpuffen" würden. Die zusätzlichen Zuwendungen eines Jahres wären dafür verbraucht.

Mit Veterinär- und Zahnmedizin, wo es auch einen NC braucht, wären dies 2150 herauszuprüfende Personen. Auf der Basis der IUV-Kosten wären dies ohne Repetitionen bereits 55'255'000. IUV-Kosten sind nicht kostendeckend, enstehen aber den Nichthochschulkantonen effektiv.

Nur die Zahl der Personen zuzulassen, die tatsächlich eine Chance auf einen Abschluss haben, bleibt daher die ökonomisch sinnvollste Variante. Dies geht auf absehbare Zeit nur mit einem NC. Solange der Eignungstest nachweislich den Studienerfolg vorhersagt und das "professionelle" Training zwar laut seine Erfolge verkündet, in allen bisherigen Evaluationen aber nicht wirksamer als die empfohlene Vorbereitung bleibt (siehe Vorbereitungsreport), ist diese Lösung angemessen. --KDH 11:19, 23. Jun. 2015 (CEST)

Kostenentwicklung für die 60 zusätzlichen Plätze in Zürich aus 2013 - Zum Vergrössern anklicken
Trotz Steigerung immer noch 67% zu viele Interessenten für ein Medizinstudium - Zum Vergrössern anklicken

Kosten für einen Kapazitätsausbau entstehen fortlaufend. Ein NC ist weiter notwendig, weil immer noch zu viele Interessenten

Fussnoten


  1. Schneider-Ammanns Finanzspritze gegen den Ärztemangel Der Bund vom 20.6.2015
  2. Interkantonale Universitätsvereinbarung, siehe Seite 5
  3. Das Praktikumsjahr ist hier mitgerechnet, weil auch dann die Kandidaten immatrikuliert sind und IUV-Beiträge zu zahlen sind und Kosten anfallen. Die Beschränktheit dieser Praktikumsplätze ist im Übrigen auch eine Begrenzung für den Ausbau im Masterstudium.

Studienfachwechsel von über 25% in der Medizin?

2016 hat die Presse mit einer Mitteilung "erschreckt", das über 20% in Human- und über 25% in Zahnmedizin das Studienfach wechseln, was auf einer Studie der SKBF beruhe. Merken "orientierungslose" Studierende erst während des Studiums, dass es nicht das richtige ist oder suchen wir mit dem Eignungstest gar die Falschen aus?

Schaut man genauer hin, kann Entwarnung gegeben werden. Die Statistik scheint plausibel (bezogen auf die gesamte Schweiz), man muss aber die Definitionen beachten: Der Grund des Studienfachwechsels wird nämlich nicht unterschieden - gleich ob freiwillig, oder unfreiwillig. Unfreiwillig umfasst alle, die wegen Nichtbestehens von Prüfungen ein Studium abbrechen müssen und danach ein anderes (ggf. einfacheres) beginnen. Freiwillig würde z.B. diejenigen betreffen, die während des Studiums bemerken, dass es nicht das Richtige ist und ein anderes beginnen, obwohl sie die Leistungsanforderungen erfüllen. Da das Wort "Studienfachwechsel" ein aktives (freiwilliges) Verhalten impliziert, konnte dieses Missverständnis möglicherweise entstehen.[1]

  • Insofern ist es erstens nicht verwunderlich, das "schwere" Studiengänge aus dem MINT-Bereich hier weiter oben stehen. In einigen finden im ersten Studienabschnitt vergleichsweise schwere selektive Prüfungen statt und die Durchgefallen müssen sich neu orientieren und zählen hier als Wechsler, wenn sie ein anderes Studium beginnen.
  • Eine Differenzierung für Medizin nach dem Numerus clausus ist ebenfalls notwendig. In den Universitäten ohne NC müssen rund 50% der Studienanfänger im ersten Jahr durch verschärfte inneruniversitäre Prüfungen herausgeprüft werden, damit die Kapazitäten nachfolgend nicht überlastet werden und die Ausbildungsqualität gesichert werden kann. Auch diese zählen als Wechsler, wenn sie ein anderes Studium beginnen.
  • In den Universitäten mit NC ist dagegen für Humanmedizin die hohe Absolventenquote der wichtigste Fortschritt (siehe hier), wir würden aufgrund eigener Daten mit maximal 5-7% Studienfachwechseln rechnen - Prüfungsnichtbestehen und freiwillige Abbrüche zusammengenommen.
  • Zahnmedizin hat Besonderheiten. In der Westschweiz unterliegt dieser Personenkreis den gleichen verschärften Prüfungen, die ebenfalls bei Aufnahme eines anderen Studiums als Wechsler zählen. Da der Zugang an den Universitäten mit NC aufgrund der geringeren Nachfrage einfacher war als für Humanmedizin und die ersten beiden Jahre in der Ausbildung identisch waren, wurde dies als "Backdoor" für einen Studienplatz in der Medizin zu benutzen versucht. Man hat bewusst auf eine Wechselmöglichkeit zur Humanmedizin spekuliert. Dies wurde zunächst auch häufig genehmigt (weil dort noch Platz war), dann wegen der Kapazitätsauslastung in Humanmedizin zunehmend unmöglich. Die im Erfassungszeitraum der Studie genehmigten Wechsel zur Humanmedizin zählen also mit. Weil Wechsel heute nicht mehr so einfach sind, spielt die Neigung zum Beruf Zahnarzt für die Wechselwilligen eine grössere Rolle. Unterschätzen diese z.B. die geforderten manipulativen Fähigkeiten, sind Studienwechsel für die "demotivierten" Studierenden vielleicht sogar die bessere Lösung. Die hohe Zahl um 25% scheint daher auch für Universitäten mit NC plausibel und begründet noch einmal, dass man sich um dieses Problem kümmern musste, um genügend zahnärztlichen Nachwuchs auszubilden. Durch verschiedene Massnahmen wurde und wird weiter daran gearbeitet, dass sich wirklich nur Interessierte und Geeignete für den Zahnarztberuf bewerben.

Bevor man Schlussfolgerungen aus diesen Zahlen ziehen kann, müsste man freiwillige und unfreiwillige Studienwechsel unterscheiden bzw. die Motive und ihre Anhängigkeiten (siehe Fussnote) differenzieren. "Bildungsökonomisch" wäre es für erstere wichtig, die Neigung für Studium und Beruf vorher besser zu erkunden (etwa durch Self Assessments oder andere Informationen). Für Studienwechsel aufgrund Prüfungsnichtbestehen wären frühe und objektive Leistungsrückmeldungen sinnvoll, welche die Bestehenswahrscheinlichkeiten besser abschätzbar machen. Der EMS liefert eine solche und deshalb wäre die Unterscheidung "mit und ohne NC" ebenfalls wichtig. Und was die Personen dann machen, die ein bis zwei Jahre vergeblich in der Westschweiz versucht haben, Medizin zu studieren und dann herausgeprüft worden sind, wäre bildungspolitisch und -ökonomisch ebenfalls relevant. Können sie von der Ausbildung profitieren oder sind die Jahre praktisch verloren? Aus der Differenz zwischen Herausgeprüften und Beginnern eines zweiten Studiums könnte man ablesen, wie viele Personen die Frustration dauerhaft von einem weiteren Studium abgehalten hat--KDH 06:56, 13. Jul. 2016 (CEST)

Abb. 2: Fachbereichswechselquoten nach Fachbereich, Eintrittskohorten 2007–2009 - Zum Vergrössern anklicken

aus: Studienfachwechsel im Bologna-System. Eine Analyse der universitären Hochschulen der Schweiz. Andrea Diem SKBF Staff Paper 17

Fussnoten


  1. Die generelle Trennbarkeit beider Motive muss allerdings weiter hinterfragt werden. Wenn eine Prüfung nicht bestanden wird, deren Wiederholung als zu anstrengend oder gar aussichtslos erlebt wird, sind andere subjektive Abbruchmotive denkbar - bis zur Wahrnehmung, dass man "eigentlich" freiwillig aufhört und wechselt, weil andere Gründe eine weitere Anstrengungsbereitschaft subjektiv nicht rechtfertigen. In entsprechenden Analysen sollte daher genau unterschieden werden, ob die Prüfungen bestanden worden sind und man trotzdem wechseln will oder aktuell Prüfungen wiederholt werden müssten, um das Studium überhaupt fortsetzen zu können. Auch Personen, die für die Fortsetzung des Studiums zu einer Erstprüfung antreten müssten, dies aber z.B. aus der Furcht zu versagen nicht tun, müsste man noch unterscheiden.

Berufseignung und Studieneignung

Update am 4.3.14: Wollen wir nicht lieber diplomierte Ärzte? Sind fachliche und soziale Kompetenzen Gegensätze? Schweizerische Ärztezeitung 6 2014

Der EMS-Test wurde aufgrund aufwändiger Anforderungsanalysen und diverser Erprobungen hinsichtlich der Vorhersage des Studienerfolges im Medizinstudium entwickelt - das sagt er bestmöglich voraus. Sicher wissen wir heute nur, was Studieneignung ist (die sich mit den Studienanforderungen ändert - daraufhin auch immer angepasst wird) - die Berufseignung (der gute Arzt, die gute Ärztin) sind
  • von der Gesetzeslage her als Grundlage für die Studienzulassung problematisch. Die kantonalen Gesetzgebungen für die Studienzulassung fordern die Berücksichtigung der "Eignung" für ein Studium[1]. Berufseigungsmerkmale, die über eine Studieneignung hinausgehen, wären vom Gesetz her nicht gedeckt.
  • noch nicht ausreichend definiert (siehe Zusammenfassung der Themengruppe hier);
  • sehr wahrscheinlich nicht homogen, also unterschiedlich für die verschiedenen Teilgebieten der Medizin (Chirurgie, Psychiatrie, Hausarzt, Forscher...);
  • selbst ein Ziel der Ausbildung im Medizinstudium (und man kann allenfalls die Voraussetzungen bestimmen) - niemand wird die "Arztpersönlichkeit" schon vor dem Studium sein;
  • methodisch über Fähigkeiten hinaus nur durch Beurteilung zu erfassen. Eine Selbstbeurteilung ist aber anfällig für Verfälschung hinsichtlich sozialer Erwünschtheit, Fremdbeurteilung wird (z.B. als Interview) nur die bekannt niedrigen Prognosewerte für Studien-Erfolg erreichen. Beides ist für Massentests nicht geeignet;
  • auch historisch gesehen der Studieneignung nachgeordnet. Vor dem NC fielen 50% durch die Prüfungen und man wollte vor allem mehr Absolventen, die das Studium schaffen. Die beste "Arztpersönlichkeit" nützt nichts, wenn man durch die Prüfungen fällt;
  • bezüglich der Unterschiede zur Studieneignung genauer zu bestimmen. Wenn Medizin naturwissenschaftlich-technisch anspruchsvoll bleibt und diese Fähigkeiten die Studieneignung bestimmen, wird Studieneignung eine wichtige Komponente der Berufseignung sein und bleiben.

Bezüglich der Sozialkompetenz (oft als Kern der Berufseignung gesehen) ist die Suche nach einem verfälschungssicheren Paradigma mit Eignung für den Zulassungstest beständig und erfolglos weiter erfolgt: Die „ Situational Judgement Tests“ (SJT) erfüllten die Hoffnungen nicht. Eine Darbietung auf Papier hat in Belgien keine ausreichende Vorhersage für kognitive oder soziale Studienerfolgskriterien erlaubt; eine Darbietung per Video wäre aussichtsreicher, ist aber aufgrund des Aufwandes und der technischen Voraussetzungen nicht realistisch.

Interviews, die hier gern empfohlen werden, haben in wissenschaftlichen Studien nur eine sehr geringe Prognosekraft für Erfolg. Gute Interviews in der Eignungsdiagnostik erfordern ein intensives Training der Interviewer (vor allem zwecks Übereinstimmung der Beurteilungen), eine Standardisierung der Abläufe, eine ausreichende Zeitdauer, mindestens zwei, besser drei Interviewer. Ohne eine Vorauswahl der Kandidaten ist das auch nicht praktikabel - für alle ist dies kaum bezahlbar. Und man muss abwägen, ob man seine Seele beruhigen möchte (das sind ja Experten, welche die Interviews machen) oder den schlechten Bewährungsdaten traut.

Praktika, auch als Pflichtpraktika, sind für eine Auseinandersetzung mit dem Beruf sehr sinnvoll. Auch dies erfordert aber Betreuungskapazitäten, wenn man wirklich einen Einblick geben will und nicht nur der Dissuasionsaspekt durch Konfrontierung mit den unangenehmeren Seiten ärztlicher oder genauer pflegerischer Tätigkeit im Vordergrund steht. In Zürich sollten vor Einführung des NC Sozialpraktika verlangt werden. Dies scheiterte vor allem an den fehlenden Betreuungskapazitäten. Zeitweise bestand die Vorstellung, aufgrund der Praktikumsbeurteilungen auch die Zulassung vorzunehmen. Das wurde aber als zu subjektiv verworfen.

Eine Lösung sehen wir in Self Assessments an, wo die Willigen bei einer ehrlichen Selbsteinschätzung neben der Eignung auch etwas über ihre Neigung zum Medizinstudium und -beruf erfahren (Persönlichkeit, Interessenlage, Wissen über Medizinstudium und –Beruf). Das funktioniert aber leider nur, wenn man ehrlich antwortet und die Schlüsse daraus selber zieht.-- KDH 15:02, 4. Mai 2013 (CEST)

SAMEDSelf-Assessment Medizinstudium (aktuell nicht verfügbar) - Zum Vergrössern anklicken
SAZAMEDder Universität Basel für Zahnmedizin (manuelle Fähigkeiten) - Zum Vergrössern anklicken
Was-studiere-ichder FHNW für die allgemeine Studienwahl - Zum Vergrössern anklicken

Berufseignung ist für eine Zulassung zum Medizinstudium inhaltlich noch zu undefiniert und methodisch durch Angewiesensein auf Beurteilung mit der Tendenz zu erwünschter Darstellung problematisch

Fussnoten


  1. BASEL: Verordnung über Zulassungsbeschränkungen zum Medizinstudium vom 24. März 1998 § 4 Wer sich zum Studium der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin vorangemeldet hat, hat sich, unter der Voraussetzung der Einführung von Zulassungsbeschränkungen, einem Test zu unterziehen, welcher der Abklärung der Eignung für ein solches Studium dient; BERN: Verordnung über Zulassungsbeschränkungen zum Medizinstudium vom 19. Juni 1996 Art. 4: Wer sich zum Studium der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin vorangemeldet hat, hat sich, unter der Voraussetzung der Einführung von Zulassungsbeschränkungen, einem Test zu unterziehen, welcher der Abklärung der Eignung für ein solches Studium dient. FRIBOURG: Gesetz über die Universität vom 19.11.1997 Art. 24. Zulassung: 3 Der Staatsrat kann eine solche Massnahme von Jahr zu Jahr treffen und das Vorgehen für die Auswahl unter den Studienanwärtern unter Berücksichtigung der interuniversitären Koordination festlegen; in jedem Fall hört er die Universität an. Bei der Auswahl wird die Eignung der Studienanwärter zum Studium in den betreffenden Fächern berücksichtigt. ZÜRICH: Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zum Medizinstudium vom 27. Mai 1998 Artikel 4 (Eignungstest): Wer sich zum Studium der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin vorangemeldet hat, hat sich einem Test zu unterziehen, welcher der Abklärung der Eignung für ein solches Studium dient.


Zur Session 2015

Zusätzliche Hintergrundinformation zur offiziellen Mitteilung vom 27.7.2015 durch swissuniversities an die Kandidaten und die Presse, ausschliesslich aus Sicht des ZTD (zitierbar als BLOG des ZTD).

Unter EMS 2015 Log die weitere Entwicklung und Beantwortung von Fragen.

Hintergründe

Es ist doch noch einmal passiert: 2 Original-Aufgaben des EMS 2015 (je ein Text mit 6 Fragen dazu) wurden früher entwendet und 2015 in einem Training durch einen unbekannten Personenkreis vorab "trainiert". [1]

Die Argauer Zeitung meldet am 10.4.2016 Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess gegen die Aarauer Firma Medtest ein Strafbefehl wegen Urheberrechtsverletzungen. Es geht um gestohlene Testfragen, welche die Aarauer Firma in ihren Vorbereitungskursen für den Numerus Clausus einsetzte..

Im Beitrag Testschutz beim EMS haben wir begründet, warum Aufgaben mehrfach eingesetzt werden müssen. Der Beitrag Nichtwertung Textverständnis 2015 erläutert die Entscheidungen. Wurde genug unternommen?

Zuerst: Es war wieder der gleiche Anbieter, der auch den ähnlichen Vorfall 2014 verantworten muss. Es gibt keine Hinweise, dass andere Anbieter ebenfalls diese Praktiken anwenden oder angewendet haben. Diese geraten jetzt mit unter Druck in der öffentlichen Diskussion. Mit vielen haben wir mitterweile zumindest informellen Kontakt - weil diese auch besorgt sind, dass ein einzelner Anbieter den Ruf aller gefährdet. [2]

Wegen des ähnlichen Vorkommnisses 2014 wurden für 2015 zwei wichtige Schritte eingeleitet, um die Testsicherheit wiederherzustellen:

  • Unterlassung der Endwendung/Kopierung und vollständige Herausgabe/Bekanntgabe aller entwendeten Materialien kann nur auf dem Klageweg mit ausreichenden Garantien erreicht werden. Klagen wurden von Schweizer und deutscher Seite (dort wurde das Material aus 2014 entwendet) eingereicht. Die erzwungene Offenlegung aller Materialien bei ausreichender Strafandrohung im Falle der Unvollständigkeit bietet in solchen Fällen eine Möglichkeit, alle je verwendeten Aufgaben zu sichten und die identischen auszuschliessen. Das Verfahren ging bis vor ein Obergericht, wurde dort an die ermittelnde Staatsanwaltschaft zurückverwiesen. Diese Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Laut Berner Zeitung vom 27.7.15 erfolgen weitere Befragungen. Das Erreichen der oben genannten Klageziele mit ausreichender Sicherheit sehen wir als Voraussetzung für einen dauerhaften Einsatz des EMS in der bisherigen Form und langfristig auch für jeden vergleichbaren eignungsdiagnostischen Test. [3] *** Neu dazu***
  • Das Prozesse bis zu einem Urteil dauern können, ist auch uns bekannt. Deshalb sollte das Restrisiko bis dahin kalkulierbar gehalten werden, indem sich durch bestimmte Massnahmen der Testgestaltung der Schaden bei einigen denkbaren Szenarien in Grenzen hält. Es sollte in jedem Falle noch eine zur Feststellung der Eignung und darauf basierenden Zulassung ausreichende Version verfügbar sein. 2015 wurde beim Trainingsanbieter uns bisher nicht bekanntes Material mit den beiden Texten verwendet. Auch Kandidaten merken leider erst nach dem Test, dass es Originale sind und können sich an uns wenden. Es tröstet nur bedingt, dass wir auf grössere Katastrophen wie die Entwendung einer weiteren ganzen Version vorbereitet waren. [4] Die beiden Texte - und nur die beiden Texte - waren identisch im Material und beim EMS 2015, der Ausschluss war notwendig (unter Nichtwertung Textverständnis 2015 finden Sie mehr) - bietet dadurch auch weniger Möglichkeiten für Spekulationen, wer warum wieviel hypothetisch von einer Bekanntheit profitiert haben könnte.

Wir hatten erwartet, dass der Anbieter das kritisierte Verhalten durch das hohe Rechtsrisiko (es geht um Kosten, Strafen und Schadensersatz in nicht unbeträchtlicher Höhe) in diesem Jahr einstellt. Es ist möglich, dass man davon unbeeindruckt weitermachte - besonders durchdacht wäre dies nicht. Plausibler ist, dass man heute hilflos vor dem Material hinsichtlich der Beurteilung der Herkunft steht und die Übersicht verloren hat. Die Abklärung, ob Vorsatz oder fahrlässig herbeigeführte Gefährdung einer zweiten Session des EMS überlassen wir den Gerichten.

Wenn es auf Unfähigkeit beruht, Originalaufgaben zu erkennen, sowie durch den erneuten Vorfall jetzt eine neue Dynamik in die rechtliche Auseinandersetzung kommt, kann auch noch eine sichere Lösung für alle mit dem bewährten Test gefunden werden. Beim Erkennen kann man gegebenenfalls Hilfestellung bieten und es gilt dann: "Erkannt gleich verbrannt". Es bleibt genug Verwendbares übrig, wie sich mittlerweile schon ziemlich sicher aufgrund des hier vorliegnden Materials zeigt.

Immerhin wurde uns dieses Jahr umfangreiches Material nicht anonym, sondern persönlich übergeben. Anbieter müssen also auch weiter damit rechnen, dass das Unrecht nicht geheimgehalten wird. Originalaufgaben zu verwenden ist also für die Trainingsanbieter riskant.

Ist diese juristische Lösung aber zu riskant, muss der Test verändert werden. 60% des Tests entwickeln wir bereits heute jährlich neu, die übrigen 40% müssten dann ab 2016 mindestens ersetzt werden - ggf. aufgrund eines gleichen, ähnlichen oder anderen Testkonzeptes. Ein Plan B wurde natürlich schon 2014 überlegt. Die Vorteile eines bewährten und nach wie vor funktionierenden Eignungstests überwogen die Risiken. "Brickolage" und Benutzung ungeprüfter Aufgaben und Konzepte sind riskant. [5] Alle Seiten arbeiten intensiv daran, dass bis zum Erscheinen der neuen Test Info im April 2016 Sicherheit über das neue Verfahren herrscht. Ob ein NC angewendet werden muss, wird jährlich jeweils erst im März aufgrund der Bewerbungssituation entschieden. Dieser Vorbehalt gilt dieses Jahr auch für die Art des Zulassungskriteriums. Man sollte unter Umständen mit Änderungen rechnen. Alle unsere bisherigen Analysen zeigten und zeigen jedoch, dass die Zeit für die Vorbereitung dann noch ausreicht. Die Bedingungen für alle dabei bleiben gleich.

Nebenbei wissen wir jetzt, warum das Training - auch von Originalaufgaben - so wirkungslos bleibt wie im Vorbereitungsreport 2014 ermittelt. Wenn man allein die uns vorliegende Masse an Material durcharbeitet[6] und vorher nicht weiss, was Originale sind, bleibt während des EMS nur hängen "Die Aufgabe kenn ich doch", aber offenbar erinnert man weniger die Lösung oder den Lösungsweg (siehe Vorbereitungsreport 2014). [7]

Alle Beteiligten am EMS wissen, dass eine Testabnahme so sicher sein muss, dass keine unkalkulierbare Restrisiken bestehen. Auch für uns beim ZTD dominiert der Ärger, will niemand noch ein zweites Jahr passiv abwarten, was vielleicht noch entwendet sein könnte. Die Anwendung von empirisch überprüften Tests ist aber nur möglich, wenn die Trainingsanbieter zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet werden können und bei Verstössen empfindliche Strafen fällig werden.

Oder alles einfach abschaffen?

Bei allen politischen Überlegungen sollte man die Ausgangslage weiter sachlich und vor allem realistisch betrachten - die Freiheitsgrade des Handelns sind nicht besonders gross. Kann man über einen Eignungstest so einfach "den Stab brechen"?

  • Kann man z.B. in Humanmedizin 1800 mehr Personen in den Universitäten mit Numerus clausus zulassen? Die Kapazität beträgt rund 800 Personen. 2015 wären in allen drei Disziplinen in den vier Universitäten mit NC 2‘144 Personen ohne NC zusätzlich zuzulassen gewesen. Mehrkosten für Medizin würden auf Basis der IUV-Beiträge von 25‘700 CHF pro Person für das 1. Jahr minimal in Höhe von 55‘100‘800,- entstehen. Muss man diese Personen dann wie in der Westschweiz herausprüfen, wären diese Mittel verloren, siehe hier mehr dazu. [8] Wenn man nicht alle zulassen kann, braucht es weiterhin einen Numerus clausus.
  • Das Gesetz schreibt in diesem Falle eine Zulassung nach der Eignung vor, was Würfeln oder Losen auschliesst. Dann würden auch wieder Ungeeignetere zugelassen, die eher abbrechen. Wie kann man für 3500 Personen jährlich vom Aufwand her vertretbar diese Eignung feststellen, dass man kapazitätsgenau zulassen kann? Das Zulassungsverfahren ist eben keine Prüfung, wo man sich freuen kann, dass so viele wie möglich bestehen, sondern ein wettbewerbsorientiertes Reihungsverfahren mit fester Zahl zuzulassender Personen, die am besten geeignet sind.
    • Maturitätsnoten sind in der Schweiz im Einzelfall zu ungerecht und haben weitere Nachteile.
    • Es sind in letzter Zeit auch alte Illusionen ereut aufgetaucht, was Interviews oder andere Assessments zur "sozialen Kompetenz" bzw. Berufseignung betrifft. In allen uns bekannten Zulassungsverfahren geht man - so man dies mit einsetzt - zweistufig vor. Die erste Stufe ist immer ein "Chrüzli-Test" (auch z.B. an der University of Cambridge), der eine Vorauswahl vornimmt. Diese überschaubarere Auswahl kann dann durch Interviews oder Assessements weiter geprüft werden. Natürlich wird sich dann auch die Rangreihe verändern, wenn man ein anderes Kriterium verwendet. Für alle wäre das aber unbezahlbar. Das wurde übrigens in der Schweiz bei Einführung des NC und auch später ebenfalls vorgeschlagen. Abgelehnt wurde es wegen der Kosten und später, weil die Abbrecherquoten von etwa 50% auf unter 10% sanken. Wenn man das wieder einmal will, kann das auch mit dem nach wie vor zu den besten Tests bezüglich der Studienerfolgsprognose gehörenden EMS verbunden werden. Man muss nur über den Sinn diskutieren. Soziale Kompetenz korreliert mit kognitiver Leistung positiv und nicht wie manchmal angenommen negativ. Ein Bild vom Hausarzt "weniger intellgent, aber sozial kompetent" wäre gefährlich. Auch er muss den heutigen Wissensstand beherrschen und nicht nur trösten können. Das Hausarztproblem ist vor allem eines der Vergütung relativ zu anderen Disziplinen (daran wird aber gearbeitet). Und Engagement oder Einsatzbereitschaft testen ist immer schwer, wenn man nicht auf gelernte "Lippenbekenntnisse" in Interviews hereinfallen will (die kann man wirklich viel besser trainieren als heute den EMS).
    • Auch die Idee, dies durch Praktika zu lösen, existierte in Zürich bereits vor dem NC - sie wurde als nicht durchführbar verworfen. Praktika ohne Bewertung reduzieren die Bewerberzahl nicht wirklich. Würde man eine vergleichbare Bewertung verlangen, auf deren Basis zugelassen werden kann: Wer soll es dem einen verdenken, dass er zu Bekannten geht? "Beziehungen" würden diese Bewertungen mit Sicherheit sehr beeinflussen können. In Zürich wurde sogar das "Häfelipraktikum" als verbindlich abgeschafft, weil die Nachfrage nicht zu befriedigen ist. Es wird auch diskutiert, was in einem solchen Praktikum zu leisten ist - z.B. nur Reinigung, Betreuung und Pflege oder etwas, was wirklich auf den Medizinberuf vorbereitet. Letzteres scheiterte beim ersten Versuch an den Betreuungskapazitäten. Medizin ist mit Studium und anschliessender fachärztlicher Weitebildung nicht nur eine der teuersten, sondern auch eine der am längsten dauernden Ausbildungen (über 10 Jahre). Insofern erhöht jedes Jahr gewonnener Lebenszeit eine Art "Amortisation" dieser Aufwände für das Individuum und die Gesellschaft. Das spricht nicht dagegen, dass Häfelipraktika wieder eingeführt werden sollten oder einige auch diesen Weg der Praktika gehen und so im Sinne von mehr Diversität Praxiserfahrung einbringen. Problematisch würde es, wenn es flächendeckende Pflicht würde.
  • Zu einem standardisierten Eignungs-Test gibt es aus unserer Sicht zumindest keine realistische gleichwertige Alternative. Der EMS hat, wie alle bisherigen Studien zeigen, eine der besten Vorhersageleistungen für die Studieneignung im internationalen Vergleich. Dazu liegen zahlreiche Berichte vor. 60% des EMS-Tests sind mittlerweile jeweils neu bzw. bei einer Aufgabengruppe nur in der Schweiz eingesetzt, wo es bisher keinen Verdacht gibt, dass diese entwendet worden sind bzw. so einfach aus dem Gedächtnis überhaupt wiedergegeben werden können. Mindestens über die übrigen 40% wird man nachdenken, ob man diese umgestaltet oder auf juristischem Wege ausreichende Sicherheit erlangt, dass Aufgaben nicht im Umlauf waren oder sind. Die Mittel dazu gibt es - das konkrete Vorgehen wird auch vom weiteren Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzungen abhängen.

Es geht jährlich um die Zukunft von mittlerweile fast 3500 Personen. Es wird keine Lösung geben, die unkalkulierbare Restrisiken enthält. "Maximale Chancengleichheit für alle" und Umsetzung der Gesetzesvorgabe "Feststellung der Eignung" waren und sind dabei die wichtigsten Zielgrössen.--KDH 22:17, 20. Jan. 2016 (CET)


Was weiter geschieht - Antworten auf Fragen

Unter EMS 2015 Log halten wir Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

- Zum Vergrössern anklicken

Fussnoten


  1. Kandidaten und auch die Presse wurden durch swissuniversities am 27.7.2015 informiert. Hier sollen aus Sicht des ZTD einige ausführliche Hintergrundinformationen gegeben werden, die zur Transparenz beitragen sollen. Alle Informationen müssen nicht der offiziellen Ansicht der politisch verantwortlichen Gremien entsprechen.
  2. Wenn es einen so bedeutenden Eignungstest wie diesen gibt, kann man gegen das Auftreten professioneller Vorbereitungsanbieter kaum etwas unternehmen - das Fehlen wäre sogar seltsam. Es gibt praktisch keinen uns bekannten bedeutenden Test, der diese nicht hat und auch jeder neue Test hätte dies sehr bald. Vergleichbares gilt übrigens auch für spätere Examen während des Studiums. Ein Vorzug des EMS ist es, dass man nicht wirklich lernen kann im Sinne von "Pauken". Man kann durch Vorbereitung nur sein optimales Level erreichen - und dies nachweislich auch mit dem offiziellen Material ohne professionellen Kursbesuch, siehe Vorbereitungsreport 2014. Gegen die Angst, man könnte vielleicht doch etwas verpassen, können die Kandidaten nur selber ankämpfen.
  3. Wie das unter Testschutz beim EMS Dargestellte impliziert, geht es hier nicht mehr nur nur um diesen einen Anbieter und den EMS. Die juristische Entscheidung hat Signalwirkung für alle Tests oder auch Prüfungen, die auf einen sicheren wiederholten Einsatz von Aufgaben angewiesen sind. Nur wenn dieser Schutz auch juristisch ausreichend begründet ist und Widerhandlungen entsprechend geahndet werden, lassen sich Tests weiterhin verantwortbar durchführen. Wenn der Aufgabendiebstahl unter Strafe steht, wird dies alle, auch Helfershelfer, abschrecken, Entwendung oder Kopierung überhaupt zu versuchen.
  4. Ohne zu viel zu verraten: Dass mehr Versionen bekannt sind, war aufgrund der Vorinformationen praktisch unwahrscheinlich. Dass es noch eine oder im schlimmsten Falle zwei gibt, ist wenig wahscheinlich - war aber der vorzubereitende worst case. Die "Mischung" musste also so sein, dass immer eine für die Wertung ausreichende Fragenzahl resultiert. Realität scheint dagegen, dass es nur noch einzelne Aufgaben sind, die auf noch zu klärendem Wege entwendet worden sind. Dieser scheint aber anders als beim Fall vom Vorjahr, wo es eine ganze in Deutschland entwendete Version war.
  5. Insofern ist aus psychometrischer Sicht auch der EMS 2015 mit Korrektur besser als die Verwendung eines weniger guten Tests, wo wir nicht sicher sind, dass er Eignung erfasst. Würde man der Statistik ausschliesslich vertrauen und hätte keine Beweise für die Bekanntheit vor sich liegen, hätte man 2014 und 2015 alle Aufgaben werten können (siehe Vorbereitungsreport 2014). "Iudex non calculat" gilt aber auch und es ist eine formaljuristisch als Verletzung der Gleichbehandlung zu bewertende Tatsache, dass die Aufgaben einem Personenkreis vorher bekannt waren und die Möglichkeit zum Profitieren bestand.
  6. Wir haben schon in den Vorjahren diverse Materialien aufgekauft, die von ehemaligen Kandidaten wiederverkauft werden. Da die Kurse sehr teuer sind, "refinanzieren" sich viele so ihre Ausgaben. Der Kandidat, der uns in diesem Jahr den Vorfall meldete, hatte 2 Jahre an solchen Kursen teilgenommen und konnte noch einmal recht viel neues Material übergeben. Die deutsche Seite, mit der wir uns bei der Beschaffung koordinieren, hat weitere Materialien. Erste Sichtungen zeigen auch, dass nicht noch eine gesamte Version entwendet wurde wie die von 2014. Ausserdem fallen zumindest beim kritisierten Anbieter viele Wiederholungen in den Materialien auf. Das "Gesamtgewicht" ohne Redundanzen ist also schon einmal geringer.
  7. Die Kandidaten werden durch Masse derart geflutet, dass für differenzierendes Lernen keine Zeit bleibt und keine "profitierenden Gruppen" statistisch abgegrenzt werden können. Wenn man manche Qualität der Aufgaben sieht, wird auch klar, warum das "professionelle" Training mindestens nicht mehr bringt als das Training mit veröffentlichten Originalaufgaben. Wir können nach wie vor nicht mehr tun als hinzuweisen: Weniger scheint manchmal mehr, wenn man mit den richtigen Aufgaben übt.
  8. Bei der Anmeldung zum Studium im Februar sind die Kapazitäten 4.5 mal in Humanmedizin ausgelastet. Ohne den ggf. dissuasiv wirkenden Schritt "Test" müsse man diese Personen erst einmal alle zulassen und dann darauf vertrauen, dass die Rückzüge gleich bleiben. Ausserden sind alle Universitäten ausgelastet und keine Umleitungen möglich. Dass bedeutet, dass die Überlastung sich auch zwischen den Universitäten unterscheidet. Die Spitze würde Zürich bilden mit 4.2 mal so vielen Personen (nach Test!) wie heute zugelassen werden.

Session 2014: Berichterstattung und ein neuer Vorbereitungsreport

Während der Auswertung des EMS 2014 waren Unregelmäßigkeiten entdeckt worden, die Korrekturmassnahmen erforderlich machten. Kandidaten und auch die Presse wurden bereits bei Aussendung der Zulassungsbescheide informiert.

Im Bericht 21 des ZTD und dem dort enthaltenen Zusatzbericht (hier separat) werden die Unregelmässigkeiten und ihre Behandlung noch einmal dargestellt. Diese Befunde waren eine Basis der gemeinsamen Entscheidung SUK, CRUS und ZTD über die Anwendung der Korrekturmassnahmen.

Unter diesem Link finden Sie Anmerkungen zu einigen Missverständnissen

Erklärungen zum Testschutz beim EMS (Wieso werden überhaupt Aufgaben wiederholt eingesetzt?) finden Sie hier - psychologische Tests sind anders als Prüfungen, die fälschliche Gleichsetzung trug zu einigen Fehlannahmen bei.

Der Testschutz in Deutschland und der Schweiz wurden und werden überprüft. Gegen den Trainingsanbieter wurden von Schweizer und deutscher Seite Klagen auf Herausgabe/Bekanntgabe der entwendeten Aufgaben und Unterlassung beim Gericht eingereicht - die Klagen sind allerdings noch anhängig (Stand Juli 2015). Es wird sich für die Kandidatinnen und Kandidaten nichts grundsätzlich ändern - zu viel Restriktivität würde ggf. zu mehr Testangst beitragen. Öffentlich kommunizierbare Massnahmen werden in der Test-Info 2015 mitgeteilt. Bei dieser Gelegenheit möchten wir noch einmal festhalten, dass sich zahlreiche andere Trainingsanbieter von diesem Verhalten distanziert haben - nicht solche Methoden anwenden. Sie halten sich an die Regeln und haben mittlerweile auch die Werbung angepasst.

Der Test wird in der Form und Struktur wie bisher angeboten mit einem zumindest vertretbaren Rest-Risiko, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt. Zusätzlich werden Massnahmen angewendet, die ein gültiges Testergebnis auch in denkbaren Szenarien garantieren, welches chancengleich für alle die Eignung zum Medizinstudium erfasst.

Da der letzte Vorbereitungsreport bereits 9 Jahre alt war[1], haben wir einen aktualisierten Vorbereitungsreport 2014 veröffentlicht, der nicht unerwartet die bekannten Tatsachen bestätigt. Es besteht kein wirklicher Grund zu Verunsicherung, dass der Besuch von professionellen Trainingsanbietern für eine Zulassung zwingend wäre. Der Vorfall 2014 bot unfreiwillig eine Möglichkeit, die Wirksamkeit von Trainings direkt "im Feld" und nicht nur mittels Fragebogendaten zu prüfen.

Die Essentials:

  • Keine "Inflation" der durchschnittlich erreichten Punktzahlen über die Jahre durch zunehmendes "Training" - der Test funktioniert immer noch gleich (siehe Abbildung rechts).
  • Vorbereiten="Trainieren" unbedingt (auch die offizielle Empfehlung umzusetzen ist anspruchsvoll) - man kann dies ebenso effektiv allein tun wie mittels Kursbesuch. Und man sollte dies tun.
  • Grenzen durch die Fähigkeiten als relativ stabile Merkmale einer Person sind weiter bedeutsam.
  • Speziell aufgrund der Aufgabenbekanntheit 2014 mögliche Analysen sind ernüchternd, was Trainingseffekte überhaupt angeht (sowohl bezüglich der Leistung in den 14 vorher bekannten Aufgaben selbst, als auch in den anderen Aufgaben für diejenigen Personen, welche in den 14 Aufgaben "unerwartet" besser sind als anderswo und daher am wahrscheinlichsten an einem Training teilgenommen haben).
Keine "Inflation" - Zum Vergrössern anklicken

Mittlere erreichte Punktwerte pendeln von Beginn des EMS an um 60%, es gibt keine Zeichen für eine Veränderung der Schwierigkeit des Tests über die Zeit.

Fussnoten


  1. Wir hatten 3 Jahre nacheinander die Vorbereitung untersucht und vergleichbare Befunde erhalten. Aus ökonomischen Gründen hatten wir zwar fortlaufend geprüft, ob sich etwas ändert (was nicht der Fall war), aber keine neuen Reports veröffentlicht. Das Thema wird ansonsten "überforscht"


EMS 2014: Aufnahmekapazitäten Humanmedizin gegenüber 2006 um 45% erhöht (Update 3.2.14)

Im Jahr 2015 sind die Kapazitäten wie 2014 geblieben.

Die Forderung nach Erhöhung der Absolventenzahlen in Medizin bedeutet, dass mehr Anfänger zugelassen werden - diese aber eine wirkliche Chance haben, ihr Studium "aus eigener Kraft" erfolgreich abzuschliessen. Die Klinikkapazitäten müssen so ausreichend sein, dass keine verschärften inneruniversitären Prüfungen nach dem ersten Jahr notwendig sind, um die Studierendenzahl zu reduzieren. Wie die Zahlen zeigen, geschieht etwas:

Die rechte Abbildung zeigt die Entwicklung der Aufnahmekapazitäten der Universitäten mit Numerus clausus (Basel, Bern, Freiburg und Zürich). Ab 2003 werden in Zürich 20 Plätze für Chiropraktik vergeben.

2014 wurden nicht nur wie angekündigt in Basel 40 zusätzliche Plätze geschaffen - auch in Bern erfolgte kurzfristig noch eine Erweiterung um 40 Plätze. Insgesamt stehen also 2014 80 Plätze mehr als im Vorjahr zur Verfügung. 2014 ist dies gegenüber 2006 eine Steigerung der Kapazitäten um 45%.

Freiburg ist dabei ein Sonderfall, da jetzt neu die ersten 3 Jahre dort absolviert werden (BA) und dann eine Übernahme in die Masterausbildung garantiert sein muss. Das 3. Jahr wurde neu aufgebaut, vorher musste man nach dem 2. Jahr wechseln. Auch das entlastet die anderen Universitäten und bedeutet praktisch eine Kapazitätserweiterung um 1/3.

Es zeigt sich auch, dass die Kapazitätserhöhungen immer noch einen Numerus clausus notwendig machen. Im Jahr 2013 standen 167 Mehr-Anmeldungen einer Kapazitätserhöhung um 60 Plätze gegenüber. Dadurch blieb der Prozentsatz Bewerber, die einen Studienplatz erhalten, ungefähr konstant um 33%. Im Jahr 2014 hat die Zahl der Bewerbungen "nur" um weitere 40 Personen zugenommen. Dafür sind 80 Plätze mehr als 2013 vorhanden, was erwarten lässt, dass ca. 35% der Beerber einen Studienplatz erhalten.

Wenn z.B. die Kapazität der Anfänger um 40 Personen erhöht wird, muss man auch den jährlichen Kostenanstieg beachten. In jeweils Jahresabstand erhöhen sich die Zahlen der parallel studierenden Personen im 2., 3., bis 7. Jahr (der angezielten Studiendauer) um jeweils 40. Nach 7 Jahren sind 280 Personen mehr an der Universität, die auch Bedarf an gemeinsamer Infrastruktur haben und wo ein erhöhter Betreuungsaufwand dann in mehreren Jahren entsteht. Die Darstellung in diesem Beitrag bezüglich der Universität Basel wirkte auf den ersten Blick verwirrend, weil nur 40 Anfänger pro Jahr mehr aufgenommen werden. Die 240 Plätze in 6 Jahren beziehen sich genau auf diese Zunahme insgesamt - es sind dann 240 Studierende pro Jahr mehr, deren entsprechende Jahreskosten gedeckt werden müssen.

aktualisiert: --KDH 18:49, 28. Feb. 2015 (CET)

Aufnahmekapazitäten Humanmedizin Univ. mit NC - Zum Vergrössern anklicken

Bis 2014 gegenüber 2006 45% mehr

Warum der Eignungstest "Eignungstest" heisst

Weil heute in der Schweiz nur noch jeder Vierte in Humanmedizin in den Universitäten mit NC einen Studienplatz erhält (vor 2000 waren es teilweise noch 90%), wird zu Recht immer wieder betont, dass die Abgelehnten nicht "ungeeignet" für das Medizinstudium sind. Der EMS heisst deshalb "Eignungstest", weil er die Personen nach dem Merkmal "Studieneignung" reiht und solche Bereiche erfasst werden, die eine Prognose des Studienerfolges ermöglichen. Der Satz "Je besser der Testwert, umso höher die Wahrscheinlichkeit, das Studium mit guten Leistungen in der vorgesehenen Zeit auch zu absolvieren und umso höher die Studieneignung". beschreibt den Zusammenhang am besten. Die Abbildung rechts verdeutlicht das Modell, wie Studieneignung (die kontinuierlich ist) und Zulassung (die durch die Kapazität feststeht) zusammenhängen.

Heute ist der Testwert, ab dem zugelassen wird, bei 106 und höher - früher lag er durch die geringere Bewerbungszahl auch schon um 90. Es ist davon auszugehen, dass auch bei Ausbau der Kapazitäten genügend Geeignete mit guter Erfolgsprognose zugelassen werden. Aus den Anfangsjahren wissen wir, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit bei niedrigen Testwerten geringer oder sogar sehr gering ist[1]. Die Grenze ist allerdings kontinuierlich - es gibt keinen genau bestimmbaren Punkt, ab dem man "ungeeignet" ist.

Wie viele Personen zugelassen werden, bestimmen die Aufnahmekapazitäten, die Zulassungsgrenze beim Testwert hängt also nicht von der Höhe des Testwertes ab. Das sieht man auch daran, dass für die drei Disziplinen Human- Zahn- und Veterinärmedizin unterschiedliche Zulassungsgrenzen beim Testwert bestehen. Mit 4 Bewerbungen auf einen Platz sind die Chancen hier in der Schweiz noch vergleichsweise hoch (Deutschland: über 5 für das Wintersemester und über 12 für das Sommersemester - Österreich 5.5 Personen pro Platz). -- KDH 15:02, 4. Mai 2013 (CEST)

Modell der Zulassung nach der Eignung - Zum Vergrössern anklicken

Nichtzulassung zum Studium bedeutet aufgrund der hohen Nachfrage nicht, ungeeignet zu sein.


Kapazitätserhöhungen und Numerus clausus sind "zwei Paar Schuhe"

In der Schweizer Presse wurde angekündigt, dass die Ausbildungskapazitäten für Humanmedizin erhöht werden. Mehr eigener Nachwuchs ist gut - die Ausbildungsqualität darf aber nicht leiden. Die Erhöhung der Kapazitäten erfordert daher einen entsprechenden Ausbau der Klinikkapazitäten (Patienten bzw. Betten, Technik, Betreuungskapazität). Darüber herrscht zwar Konsens - doch der ist teuer. Ohne Unterstützung durch den Bund können die Trägerkantone der betroffenen Universitäten diese Zusatzkosten vermutlich nicht übernehmen.

Die Nachfrage nach Medizinstudienplätzen folgt in der Schweiz einer eigenen Logik, weil Medizin offenbar immer attraktiver wird - vielleicht auch wegen des propagierten Mangels. 2012 mussten 1618 Personen an den vier Universitäten mit NC abgewiesen werden - wenn wie geplant rund 300 Plätze gesamtschweizerisch an allen sieben Universitäten mehr zur Verfügung stünden, wäre die Nachfrage immer noch deutlich grösser als das Studienplatzangebot.

Zwischen 2007 und 2012 sind die Aufnahmekapazitäten für Humanmedizin gesamtschweizerisch schon um 16% erhöht worden, in den Universitäten mit NC zwischen 2006 und 2012 sogar um 19.6%. Um beispielsweise den Standard der Betreuungskapazitäten des Jahres 2000 ohne Numerus clausus (NC) aufrecht zu erhalten, hätte man auch mit Überbuchung bei Zulassung aller 11 Universitäten wie Basel oder 6 wie Zürich zusätzlich seitdem benötigt. Die Zulassung aller bleibt daher eine Illusion. Die Schweiz hat mit 2-3 Ablehnungen auf eine Zulassung allerdings noch eine vergleichsweise hohe Zulassungsrate. Z.B. in Deutschland gab es schon 9 Bewerbungen auf einen Platz, momentan sind es 5 im Winter-, 12 im Sommersemester, in Österreich sind es deren 6. -- KDH 08:59, 29. Sep. 2012 (CEST)

In diesem Zusammehang verweisen wir auch auf folgenden Beitrag, der interessante Zahlen und Fakten zur Situation der Schweiz zusammenstellt.-- KDH 15:01, 4. Mai 2013 (CEST)

Medizin wird als Studienfach immer attraktiver. Die Studienplatznachfrage übersteigt auch bei optimistischster Kapazitätserhöhung das Platzangebot.

Erfahrung aus Genf: EMS funktioniert nicht freiwillig

In Genf ging ein dreijähriger Feldversuch zuende, den EMS "obligatorisch, aber nichtselektiv" durchzuführen. Dies bedeutete: Allein die Teilnahme am Test war Pflicht, für eine Immatrikulation aber bereits ausreichend. Man hoffte, dass die Personen aufgrund des Testergebnisses selbst einschätzen, welche Chancen sie auf ein erfolgreiches Bestehen der Prüfungen haben und dass sie ggf. auf eine Bewerbung verzichten. Bekanntlich müssen in Genf zwischen 50% und 60% der Personen nach dem ersten Jahr "herausgeprüft" werden, weil die Ausbildungskapazitäten nicht für mehr Personen ohne Qualitätseinbussen reichen.

Die Ergebnisse sind ernüchternd, aber nicht unerwartet: Es verzichten zu wenige Personen, die verschärften Prüfungen bleiben weiter fast auf gleichem Niveau nötig. Der Verzicht erfolgt nicht nur nach der Testleistung, manche Testschlechtere bleiben bezüglich des Erfolges "rückmeldungsresistent" optimistisch. Beraten lassen will sich praktisch kaum jemand. Die schlechteren Testleistungen gegenüber der Durchführung mit NC und der geringere und abnehmende Vorbereitungsaufwand sprechen dafür, dass der Test weniger ernst genommen und als "notwendiges Übel" absolviert wird.

Dass es eine (zu) geringe Korrelation des Testergebnisses mit dem Prüfungserfolg gibt, gilt zumindest für das erste Jahr 2010 nicht. Dort liegen diese sogar noch auf dem für fachspezifische Studierfähigkeits üblichen höchsten Niveau. Sie sind erst im 2. Jahr deutlich abgesunken (für das dritte Jahr fehlen noch die Zahlen). Man kann nur spekulieren, ob der Test im ersten Jahr noch ernster genommen, im Jahr 2 dann eher nach dem Motto "Augen zu und durch" absolviert wurde. Dafür spricht die abnehmende Vorbereitungsintensität. Dies deckt sich auch mit Erkenntnissen aus sogenannten Self Assessments (Selbstberatungstests) für die Studienwahl. Dort wurde nachgewiesen, dass bei "Pflichtteilnahme" die Korrelationen mit Erfolgskriterien niedriger sind als bei einer freiwilligen Teilnahme - wo nur die Personen teilnehmen, die am Ergebnis interessiert sind.

Der Test wurde für die Zulassung im Rahmen des Numerus clausus entwickelt - die Ergebnisse legen nahe, dass er nur dann als kapazitätsorientiertes Zulassungskriterium funktioniert. Die Entscheidung für oder gegen ein Medizinstudium muss nicht immer rationalen Argumenten folgen.

Hier finden sie die genaueren Fakten auf deutsch und hier eine französischsprachige Fassung. --KDH 08:17, 15. Jan. 2013 (CET)

Anmeldesituation in Genf 2 Jahre vor und 3 Jahre mit EMS obligatorisch nichtselektiv - Zum Vergrössern anklicken


Ein "Self Assessment" mit dem EMS zur kapazitätsentsprechenden Zulassung funktioniert nicht


Auswertung EMS 2012 - genaue Erläuterung des Vorgehens

In diesen Jahr gab es vergleichsweise viele Anfragen zur Auswertung, vor allem wie der mittere Rangplatz gebildet wird und welche Rolle er spielt. Deshalb haben wir aus dem Jahresbericht 2012 das Auswertekapitel vorab veröffentlicht, wo die bisherige Auswertungspraxis ausführlicher erläutert wird. Im Jahre 2012 waren in Humanmedizin nach einer Zulassung bis einschliesslich Testwert 107 noch 5 Plätze übrig, 120 Personen hatten aber den Testwert 106. Ohne den mittleren Rangplatz wäre eine Verteilung dieser 5 Plätze nicht möglich gewesen, da z.B. auch die Verwendung von Kommastellen beim Testwert zu wenig differenziert hätte. -- KDH 08:38, 26. Sep. 2012 (CEST)

Testwert immer ganzzahlig - bei gleichem Testwert entscheidet der mittlere Rangplatz.

Aufkündigung der gemeinsamen Testanwendung mit Österreich ab 2013

Der Schweizer Kooperationspartner hat die Bereitstellung weiterer Versionen ab 2013 eingestellt und den Kooperationsvertrag mit den Medizinischen Universitäten Wien und Innsbruck im September 2012 gekündigt. Wir hoffen, dass die weitere Diskussion zu Genderfragen in Wien von allen Seiten fair gegenüber dem EMS geführt wird. Die genderspezifische Auswertung an der Medizinischen Universität Wien war eine politische Vorgabe. Die Abwägung zwischen einer Zulassung aufgrund der gleichen nachgewiesenen Eignung (Chancengleichheit) und einem Ausgleich für mögliche Nachteile (beispielsweise bedingt durch das Bildungssystem) ist legitim.

Die Argumentation "Es sind Genderdifferenzen da - also ist der Test schuld" greift allerdings zu kurz und findet zum Glück wenig öffentliche Akzeptanz. Nachgewiesenermassen prognostiziert der EMS in Österreich die Studieneignung genauso gut und fair wie in den anderen Ländern. Es ist ein Verdienst des EMS, genderspezifische Defizite im österreichischen Bildungssystem mit aufgedeckt zu haben, die zu den vorhandenen Eignungsunterschieden beitragen (z.B. Unterschiede bei Notenstrenge, naturwissenschaftlicher Orientierung oder Förderung). Dies muss ein Test unverzerrt abbilden, wenn er vorgibt, Eignung zu erfassen. In den sechs ersten Jahren des Testeinsatzes war es das gemeinsame Ziel, an der Ursachenbeseitigung dieser Unterschiede zu arbeiten - Veränderungen im Bildungssystem lassen sich offenbar nur schwer und langsam erreichen.

Österreich erarbeitete und erarbeitet parallel und ausserhalb des bisherigen Kooperationsprojektes mit der Schweiz ein eigenes Zulassungsverfahren für die Medizinischen Universitäten Innsbruck, Wien und Graz. Dieses soll die Gender-Probleme lösen, die auch in Grazer Wissenstest übrigens immer vorhanden waren (in diesem Jahre sogar am deutlichsten verglichen mit Wien und Innsbruck[2]). Angekündigt wurde eine entsprechende Veränderung des Tests. Eine "Kaschierung" der Unterschiede wird mit jedem Verfahren schwierig werden, welches immer noch Eignung erfassen will. Sie finden dazu in der WIKIPEDIA mehr Einzelheiten. -- KDH 08:45, 26. Sep. 2012 (CEST)

7 Jahre gemeinsamer EMS-Testanwendung mit Österreich beendet.

Vorsicht mit Trainingsangeboten zum EMS in Österreich ab 2013

Einige Trainingsanbieter in Österreich werben genauso für ihre Kurse zum EMS weiter wie bisher. Da der EMS ab 2013 in Österreich nicht mehr durchgeführt wird und Einzelheiten zum neuen gemeinsamen österreichweiten Test laut Presse erst im Dezember mitgeteilt werden sollen, ist Vorsicht angebracht, sich bereits jetzt in Kurse einzuschreiben oder Materialien zu erwerben. -- KDH 08:48, 26. Sep. 2012 (CEST)

Der EMS ist nicht nur bezüglich seiner konkreten Aufgaben, sondern auch seiner Aufgabenstruktur urheberrechtlich geschützt. Da Österreich nur die einmaligen Nutzungsrechte für das jeweilige Jahr erworben hat, wird es weder einen erneuten Einsatz alter Aufgaben noch einen Einsatz von nachempfundenen Aufgaben in der gleichen Aufgabenstruktur geben können. Insofern ist der Erwerb alter Trainingsmaterialien, die jetzt quasi zu "Schleuderpreisen" angeboten werden, nicht wirklich sinnvoll. -- KDH 16:28, 10. Okt. 2012 (CEST)

Kein Geschäft mit der Angst!

Einzelnachweise und Fussnoten

  1. Siehe FAQ zu EMS und NC Seite 23, wo die Personen mit niedrigem Testwert, die über die Warteliste zugelassen worden sind, deutlich weniger erfolgreich sind.
  2. Der Standard vom 1.8.2012


WIKI-BLOG zum EMS

Hier werden Infos zum EMS mit BLOG-Charakter veröffentlicht, die über die offizielle EMS-Seite hinaus kommentierender und wertender sein können. Wenn Sie Fragen oder Kommentare haben: Mail an ztdadmin (at) unifr.ch. Veröffentlicht unter Creative Commons Lizenz CC BY-SA 3.0, beachten Sie bitte das Impressum (unten).


ztdlogo.jpg