EMS 2015 Log

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Version vom 11. August 2015, 16:34 Uhr von Haensgen (Diskussion | Beiträge) (Was kosten der Numerus clausus und der EMS-Test?)

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Was weiter geschah und Antwort auf Fragen, die eingingen

Aufgaben liegen dem Gericht bereits vor?

28.7.: In der Printausgabe von "DER BUND" von heute (S.6) wird der Trainingsabieter zitiert, dass seit der Anzeige die Staatsanwaltschaft die besagten Aufgaben besitzen und er bis zum Urteil nun nur noch selber konzipierte Aufgaben benutzen würde. Diese beiden Dinge würden Klageforderungen entsprechen - allein bis zum heutigen Tage sind weder diese Tatsachen noch die Aufgaben swissuniversities oder uns bekannt. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein hohes Gut. Sollte es den Tatsachen entsprechen (vor allem vollständig sein) und am Timing gelegen haben, den Zwischenfall zu vermeiden, wäre das tragisch. Das vermeintliche "Rätsel" werden wir nun lösen. Immerhin nehmen wir zur Kenntnis, dass die vollständige Offenlegung aller Aufgaben und der Ausschluss der "original-identischen" sowie die zukünftige Vermeidung von Praktiken zur Erlangung solcher Aufgaben weiter ein mitzuprüfender Weg wären (offenbar kann der Trainingsanbieter entgegen eigener Aussagen sehr wohl unterscheiden, was dem Original entspricht - wenn er deren Einsatz ab sofort vermeiden will).

10.8.: Da in einem laufenden Ermittlungsverfahren keine Auskünftee erteilt werden, bleibt diese Frage leider weiter offen. Alle Seiten bemühen sich intensiv um Aufklärung.

Aber die anderen Anbieter!?

28.7.: In den 18 Jahren EMS in der Schweiz gab und gibt es keinen Verdacht, dass andere Trainingsanbieter ebenfalls "original-identische" Aufgaben verwenden oder verwendet haben. Ein namhafter Anbieter hat sich bereits schriftlich uns gegenüber schärfstens von diesen Praktiken distanziert. Der "Streit" mit einigen Anbietern war ein anderer - es ging um Werbeaussagen zur Trainierbarkeit des EMS, die wir so nicht richtig fanden. Auch diese wurden mitterweile weitgehend angepasst. Wir denken über Lösungen nach, wie wir auch bezüglich der anderen Anbieter noch mehr Sicherheit erhalten können, dass dies so ist und bleibt - als weitere Voraussetzung für die Beibehaltung des gesamten jetzigen Testkonzeptes.

Jeder wichtige Test hat eine "Trainingsszene"

29.7.: Mehrfach wurden wir gefragt, ob man den Test abschaffen solle, WEIL es die Trainingsindustrie gibt. Klare Antwort: Nein. Jeder vergleichbare Test dieser Welt, sogar jedes wichtige Examen hat seine Trainingsindustrie - je mehr, umso wichtiger die Entscheidung ist (einfach irgendeinen Test- oder Examensnamen plus training googeln). Machen wir einen anderen, orientiert sich auch die Trainingsindustrie schnell um. Vorteil des jetzigen EMS ist die mehrfach beschriebene bedingte Trainierbarkeit. Alle Wissenstests und auch alle interviewartigen Assessments würden zu einer sprunghaften Zunahme dieses Zweiges führen und dann müsste man leider sagen: Je mehr, desto besser.

Hätte uns frühere Kenntnis der "verbrannten" Aufgaben genutzt?

30.7.: Falls wie unter 1 beschrieben das Material dem Gericht übergeben worden wäre und dies uns auch erreicht hätte: Was hätte es genutzt? Bis Anfang Juni hätten wir die beiden betroffenen Texte durch unbekannte austauschen können und Textverständnis wäre vollständig gewesen. Wenn uns diese Information nach Drucklegung bis zum Morgen des Testtages erreicht hätte, wäre die Instruktion geändert worden: Nur Bearbeitung des unbekannten Textes (und Zeitverkürzung). Dann wären wenigstens 6 Aufgaben wertbar gewesen...

Der Fall ist wichtig für die ganze Eignungsdiagnostik und auch Prüfungen

1.8. Diskussionen im Fach lassen immer deutlicher werden, dass es nicht nur um einen Anbieter und den EMS geht, sondern Sicherheitsfragen der gesamten Eignungsdiagnostik durch die hier auftretenden Rechtsfragen tangiert sind (mehr siehe Link).

Was kosten der Numerus clausus und der EMS-Test?

11.8.: Auch die Frage nach den Kosten wurde und wird immer wieder gestellt. Effektivität des Mitteleinsatzes ist kein neues Ziel wegen der aktuellen Vorkommnisse, sie wird laufend evaluiert. [1] Wie hier dargestellt würde eine Zulassung aller Personen und das anschliessende Herausprüfenmüssen nach dem ersten Jahr wie heute in der Westschweiz für alle 2150 Personen mit gültigem Testergebnis (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin) [2] mindestens 55'255'000 CHF pro Jahr "verlorene" Mittel bedeuten. Dies auf der Basis der IUV-Kosten 25'700 CHF pro Person und Jahr. Diese sind nicht kostendeckend, entstehen aber z.B. den Nichthochschulkantonen effektiv. Repetitionen (Prüfungswiederholung und Studienverlängerung) sind dabei gar nicht eingerechnet. Das wäre allein die Hälfte der vom Bund zugesprochenen zusätzlichen 100 Millionen Franken.

Aufwände entstehen swissunivesities (Anmeldung zum Studium, Anmeldung zum Test, Zulassung und zahlreiche Anfragen bearbeiten) und durch den Test (immer wieder aktualisiert bereitstellen, Logistik der Durchführung, Druck und Material, Transporte, Auswertung, die diversen Informationen und Vorbereitungsmaterialien sowie wissenschaftliche Begleitforschung). Das ZTD arbeitet dabei aufwandsorientiert ohne Gewinn oder Verlust und legt den Haushalt und den Arbeitsbericht allen verantwortlichen Gremien offen. Die reinen Testkosten sind also nur ein Teil dieser Kosten des NC. [3]

Wenn man einmal den höchsten in der Presse vermuteten Gesamtaufwand "NC" zugrundelegt, kostet die „Verwaltung“ von NC und EMS einem Betrag unter 3% der erhofften Einsparung durch Abbrüche "verlorener" Mittel. Die meisten Verwaltungen arbeiten teurer. Wir kennen allerdings nur unsere Kosten, diese liegen bei 1.3%.

Enthalten sind auch Ersetzungskosten für die „reguläre“ Erneuerung von Aufgaben, die aber von ausreichendem Testschutz für eine Wiederverwendbarkeit der Aufgaben ausgehen. Darum werden wir wie beschrieben kämpfen, dass dieser Testschutz sicher wiederhergestellt wird. Falls dies nicht möglich ist, werden aber bei einigen Alternativen Mehrkosten entstehen, die wir aber zu vermeiden suchen.

Einzelnachweise und Fussnoten

Klick auf Pfeil vor dem Fussnotentext: Sprung zur entsprechenden Stelle im Haupttext

  1. Bis vor 3 Jahren wurde das ZTD aus den Zinsen der IUV finanziert. Seit es faktisch keine mehr gibt, zahlen die Kantone das "kopfbezogen" extra - was natürlich die Kosten angesichts der vielerorts notwendigen Sparmassnahmen sichtbarer macht.
  2. Der Test ist dabei eine erste "Selektionsstufe". Ohne diesen würden zunächst alle Personen zugelassen werden müssen, die sich bis Mitte Februar zum Studium anmelden (dann ist die Kapazität vierfach überschritten!). Es ist nicht sicher, dass dann ebensoviele Personen ihren Studienwunsch zurückziehen.
  3. In den ersten Testjahren betrug das Budget des ZTD für den EMS 850‘000 Franken bei 750 Testteilnehmern und kompletter Testübernahme aus Deutschland. Trotz ständiger Zunahme der Zahl der Testteilnehmer - heute 3‘300 - und mehr Eigen-Entwicklungsarbeit im ZTD, schwankte dies zwischen 683‘800,- (2010) und 698‘000,- (2014). 2015 musste das Budget auf 715.000,- erhöht werden (mehr Kosten für gleiches Personal, mehr Übersetzungs- und Adaptationskapazität für neue Aufgaben aufgrund des Vorfalls 2014).