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Prof. Dr. K.-D. Hänsgen
 
Prof. Dr. K.-D. Hänsgen

Version vom 23. Oktober 2014, 17:40 Uhr

  • Das gleiche Trainingsmaterial enthielt auch die Aufgabengruppe „Fakten lernen", war daher von Beginn an bekannt. Das Lernmaterial war nicht identisch, aber sehr ähnlich, es wurden dazu andere Fragen gestellt. Die Empirie zeigt keine Vorteile für Personen, welche die 14 Fragen am wahrscheinlichsten gekannt haben, auch die psychologische Theorie liefert dafür Gründe. Bei Notwendigkeit wäre eine Nichtwertung vorgeschlagen worden, die Zahl der gewerteten Aufgaben wäre immer noch ausreichend. Die Reduktion bei „Schlussfolgerndes Denken“, wozu die 14 ausgeschlossenen Aufgaben gehörten, wäre sogar etwas kompensiert worden. Hier erreichen traditionell viele Personen volle bzw. hohe Punktzahlen auch ohne Vorkenntnisse. Diese Chance wäre diesen bei anderer Güterabwägung genommen worden.
  • Die Aufgaben der entwendeten Version sind bekannt und ihr weiterer Einsatz ist ausgeschlossen, Belege für weitere Entwendungen bzw. "verbrannte" Aufgaben gibt es nicht. Für „Fakten lernen" wird es ab 2015 bezüglich der Inhalte jährlich neue Inhalte geben, die sich an der erprobten Struktur orientieren (siehe Testschutz beim EMS). Die bekannten Probleme sind also lösbar. Weitere Massnahmen zur Optimierung des Testschutzes werden trotzdem evaluiert - dabei soll vermieden werden, durch zu restriktive "Überkontrolliertheit" lediglich die Testangst zu erhöhen.
  • Das Vorgehen entsprach in jeder Weise den vereinbarten Standards: Genaue Analyse und Erarbeitung Entscheidungsvorlage durch das ZTD (Wertung wie Nichtwertung und weitere Optionen wurden erwogen), gemeinsame Festlegung der notwendigen Massnahmen unter Berücksichtigung aller Umstände, Kommunikation der Massnahmen an die Kandidaten und die Presse durch SUK, CRUS und ZTD. Nichts geschah dabei also kurzerhand oder willkürlich.


Davon sind wir in der Schweiz hoffentlich noch weit entfernt...

Prof. Dr. K.-D. Hänsgen Zentrum für Testentwicklung

Nachweise und Fussnoten